An
dieser Stelle finden Sie ein kleines Immobilienlexikon, das nach und
nach erweitert wird und die wichtigsten Begriffe rund um die Immobilie
verständlich erläutern soll.
Immobilien-Lexikon
von A wie Abnahme bis Z wie Zinssatz –
Begriffe aus der Immobilien- und Finanzwelt
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Begriffen zu kommen.
Abnahme
Hier: Abnahme einer Werkleistung bzw. eines Bauwerks. Nach § 640 BGB
ist der Bauherr verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk
abzunehmen. Eine Verweigerung der Abnahme wegen unwesentlicher Mängel
ist ausgeschlossen. Verweigert der Besteller die Abnahme innerhalb
einer ihm vom Unternehmer gesetzten Frist, gilt das Werk gleichwohl als
abgenommen. Vorsicht: Auch der Bezug des neuen Heims kann als
stillschweigende Abnahme gedeutet werden. Nach § 641 a BGB steht der
Abnahme die Erteilung einer Fertigstellungsbescheinung gleich, in der
von einem Gutachter bestätigt wird, dass das Werk hergestellt und frei
von Mängeln ist, die der Besteller dem Gutachter gegenüber behauptet
hat. Mit der Abnahme geht u. a. die Beweislast für evtl. Baumängel an
den Bauherrn über, beginnt die Verjährungsfrist zu laufen
(Gewährleistung) und wird in der Regel die Schlusszahlung fällig.
Eventuelle Baumängel sollten in einem Abnahmeprotokoll genau
beschrieben werden, damit der Bauherr das Recht auf Nachbesserung oder
Preisminderung behält. Abweichungen von der Abnahme ergeben sich, wenn
dem Vertrag die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
zugrunde gelegt wird. Hier kann eine Abnahme schon dann eintreten, wenn
der Bauherr eine Schlussrechnung des Bauunternehmers erhält und
innerhalb von 12 Tagen nicht widerspricht.
» ABC Analyse Die ABC-Analyse ist ein betriebswirtschaftliches Analyseverfahren. Sie
teilt eine Menge von Objekten in die Klassen A, B und C auf. Eine
typische ABC-Analyse gibt z.B. an, welche Produkte am stärksten am
Umsatz eines Unternehmens beteiligt sind (A) und welche am wenigsten
(C).
» A-Teile A-Teile sind strategische Teile, werden in geringen Mengen benötigt und haben einen hohen
Wert für die Produktion. » Assessment Der Begriff Assessment bezeichnet die systematische Vorgehensweise zur
Erhebung, Analyse und anschließenden Auswertung von Daten zu einem
bestimmten Untersuchungsbereich. » Abnahmeprotokoll
Beim
Abnahmeprotokoll handelt es sich um die Niederschrift über das Ergebnis
einer förmlichen Abnahme. Mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls
durch die Parteien wird dieses Ergebnis vom diesen anerkannt. Soweit
nicht Beanstandungen oder Vorbehalte ausdrücklich in das Protokoll
aufgenommen wurden, erlöschen mit Unterzeichnung gegenseitige
Erfüllungsansprüche.
» Abrechnungsmaßstab
Bei
fehlender vertraglicher Vereinbarung, wie den nun die Betriebskosten
abzurechnen sind gilt das Flächenmaß (Anteil an Wohnfläche)
Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten
Verursachung durch den Mieter abhängen, (zB. Wasser, Müll), sind nach
dem Verbrauch abzurechnen. Die verbrauchsabhängige Abrechnung hat
Vorrang vor der Flächenabrechnung. Der Vermieter hat kein Wahlrecht
dahingehend, trotz erfassten Verbrauchs nach Wohnfläche abzurechnen.
» Altlasten 1.
stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf
denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind
(Altablagerungen), und 2. Grundstücke stillgelegter Anlagen und
sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen
umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer
Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte), durch die
schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen
oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Nicht jede Altablagerung oder jeder Altstandort ist auch eine Altlast.
Die Einstufung als Altlast setzt vielmehr eine sorgfältige Untersuchung
voraus, ob tatsächlich schädliche Bodenveränderungen oder sonstige
Gefahren vorliegen. Zur Einstufung spielen auch die Bodenfunktion (z.
B. menschliche Nutzung) und natürliche Belastungen eine Rolle. Die
Einstufung als Altlast trifft die zuständige Behörde nach Ausübung des
pflichtmäßigen Ermessens.
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung der
örtlichen Baubehörde.
Für Wohnungen darf Sondereigentum nur begründet werden, wenn die
Voraussetzungen der so genannten Abgeschlossenheit erfüllt sind.
Eine Wohnung gilt als abgeschlossen, wenn sie baulich durch
Trennwände/-decken von anderen Wohnungen und Räumen getrennt ist, einen
eigenen Zugang von außen (Treppenhaus) hat und zumindest eine Küche /
Kochnische, ein WC und ein Bad enthält. Mittels der
Abgeschlossenheitsbescheinigung und des Aufteilungsplans wird im
Grundbuchamt ein eigenes Grundbuchblatt angelegt.
Abschreibung
– siehe AfA
Abstandsfläche
Im Bau- beziehungsweise Planungsrecht festgelegte Fläche zwischen zwei
Gebäuden sowie zwischen Gebäude und Grundstücksgrenze. Die Flächen
sollen eine ausreichende Belüftung und Belichtung der Gebäude
sicherstellen, sie dienen ferner als Maßnahme des vorbeugenden
Brandschutzes. Einzelheiten sind in den Landesbauordnungen geregelt.
» AfA
Kurzbezeichnung für: Absetzung für Abnutzung. Begriff aus dem
Steuerrecht, der für Eigentümer vermieteter Immobilien von Bedeutung
ist. Eine AfA, also Abschreibung ist ein Wertverlust und mindert die
Steuerlast. Eigentümer vermieteter Immobilien können von den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten (ohne Grundstücks- und
Grundstücksnebenkosten) folgende steuerliche Abschreibungen vornehmen
für Neubau:
Neubauten können mit jährlich 2 % abgesetzt werden.
für Altbau:
Als Altbau zählt steuerlich jede Immobilie, die nach dem Jahr der
Fertigstellung erworben wurde.
Immobilien, die vor dem 31.12.1924 errichtet wurden, werden jährlich
mit 2,5 % abgeschrieben, alle danach errichteten Immobilien mit 2 %.
Alleinvermittlungsauftrag
Mit dem Alleinvermittlungsauftrag (auch
Exklusivauftrag) wird der Immobilienmakler von seinem
Kunden für eine bestimmte Zeit (Alleinvermittlungsfrist)
schriftlich mit der Vermittlung eines Immobiliengeschäftes
(z.B. Verkauf einer Liegenschaft) beauftragt. Der alleinbeauftragte
Immobilienmakler darf für den Fall, dass die Vermittlungstätigkeit
trotz seiner zweckentsprechenden Bemühungen nicht
zum Erfolg führen kann, weil der Auftraggeber den
Alleinvermittlungsauftrag innerhalb der vereinbarten
Frist widerruft oder das Immobiliengeschäft alleine
oder mit Hilfe eines anderen Immobilienmaklers abschließt,
die Verpflichtung des Auftraggebers zur Provisionszahlung
("Konventionalstrafe") vereinbaren.
Im Erfolgsfall, d.h. bei einem durch seine
Tätigkeit herbeigeführten Zustandekommen des
Rechtsgeschäftes, gebührt dem Immobilienmakler
die vereinbarte Provision.
A metà
Abmachung, wonach Gewinn und Verlust eines
von zwei Partnern durchgeführten Geschäftes
(Gemeinschaftsgeschäft) zur Hälfte geteilt
werden. (italienisch: "zur Hälfte")
Abrechnung
Nachweis der Art, Höhe und Berechtigung
von Kosten sowie deren Aufteilung auf mehrere Beteiligte.
Abteilung (Grundabteilung, Parzellierung)
Änderung des Gutbestandes eines Grundbuchskörpers
durch Abschreibung von Grundstücken oder Teilen
von solchen.
Abtretung von Forderungen (Zession)
Vertrag, durch den ein Gläubiger
seine Forderung auf einen Dritten überträgt.
Der Dritte (neuer Gläubiger) heißt Zessionar,
der abtretende alte Gläubiger Zedent und der Schuldner,
der an den neuen Gläubiger zu leisten hat, debitor
cessus.
(§ 1392 ff des Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuches – ABGB.)
Allstimmigkeit
Allstimmigkeit bedeutet, dass alle Eigentümer einer
Eigentümergemeinschaft mit einem Beschluss einverstanden sein müssen;
ein nur mehrheitlicher Beschluss ist nicht ausreichend.
Das betrifft z. B. Änderung der Teilungserklärung /
Gemeinschaftsordnung. Die Allstimmigkeit ist durch eine Änderung des
Wohnungseigentumsgesetztes (WEG) künftig mehr eingeschränkt, da sie in
der Praxis oft unsachgemäße, ungerechte Folgen hatte.
Altlasten
Umweltgefährdende Stoffe auf oder unter Grundstücken, die Gefahren für
den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorrufen. Z.B. ehemalige
Chemie- oder Mülldeponien (Altablagerungen) oder stillgelegte Betriebe
(Altstandorte). Auch Rüstungs- oder militärische Altlasten.
Altlastenverdächtige Flächen sind in den Bauleitplänen (s.
Bebauungsplan) besonders zu kennzeichnen.
Annuität
Begriff aus dem Kreditwesen. Nach Aufnahme eines Darlehens zahlt der
Kreditnehmer einen Betrag, der sich aus Zins + Tilgung (Annuität)
zusammen setzt, an die Bank.
Annuitätendarlehen
Darlehen mit gleichbleibender Ratenzahlung.
Anschaffungskosten
Die Anschaffungskosten sind beim Immobilienkauf der Kaufpreis ohne die
Grundstückskosten. Die Anschaffungskosten sind Grundlage für die
Berechnung der AfA.
Angebot
Ein Angebot, (Offerte) liegt vor,
wenn jemand eine verbindliche Erklärung (mündlich
oder schriftlich) zum Abschluss eines inhaltlich bestimmten
Rechtsgeschäftes (z.B. Kauf- oder Mietvertrag)
abgibt. Wird das Anbot von demjenigen, an den es gerichtet
ist, vollinhaltlich angenommen, so entsteht ein Vertrag.
Eine Annahmeerklärung, die vom Inhalt des Anbotes
abweicht (z.H. höherer Preis), bewirkt keinen Vertrag,
sondern stellt ein neues Anbot der anderen Partei dar.
Ist ein Anbot befristet, so muss es innerhalb
der Frist von der anderen Partei angenommen werden,
widrigenfalls es erlischt und den Anbotsteller nicht
mehr bindet. Mangels ausdrücklicher Befristung
muss die Annahme innerhalb angemessener Zeit (unter
Anwesenden sofort, unter Abwesenden innerhalb der Zeit,
die für die Übermittlung, Überlegung
und Rückantwort erforderlich ist) angenommen werden.
Eine Sonderform des Anbotes ist die ® Option.
Angeld
Das Angeld (§ 908 ABGB u.a. für Österreich) wird bei
Abschluss eines Vertrages zum Nachweis und zur Sicherung
der Vertragserfüllung erlegt.
Tritt der Angeldgeber aus seinem Verschulden
vom Vertrag zurück, so ist das Angeld zugunsten
der anderen Vertragspartei verfallen. Tritt der Angeldempfänger
aus seinem Verschulden zurück , so hat er der anderen
Vertragspartei das doppelte Angeld zu bezahlen. In beiden
Fällen ist es nicht beachtlich, ob durch den Rücktritt
ein Schaden entstanden ist.
Im Zweifelsfall ist für die Beurteilung,
ob ein Betrag als Angeld geleistet wurde, vor allem
die Höhe des Betrages im Verhältnis zum Gesamtpreis
wesentlich. Beträge, die über 10% der Gesamtleistung
liegen und nicht ausdrücklich als Angeld bezeichnet
sind, stellen im allgemeinen eine Anzahlung (Akontierung,
Teilzahlung) dar, die bei Vertragsauflösung zurückzustellen
ist. Bei Erfüllung des Vertrages ist das Angeld
auf die Leistung (Kaufpreis) anzurechnen.
Anliegerleistungen
Vom Grundeigentümer an die Gemeinde
vor Erteilung einer Baubewilligung zu leistende Beiträge
zu den Kosten der Erwerbung und Herstellung der vorgelagerten
Verkehrsflächen.
Anmerkung der Rangordnung
Der Eigentümer eines Grundstückes
kann für die beabsichtigte Veräußerung
oder Verpfändung des Grundstückes im Grundbuch
(Eigentums- bzw. Lastenblatt) die Rangordnung anmerken
lassen. Vom dem Gerichtsbeschluss, mit dem die Anmerkung
bewilligt wird, darf nur eine Ausfertigung erteilt werden
(Rangordnungsbeschluss). Die Anmerkung der Rangordnung
verliert ihre Wirksamkeit mit Ablauf eines Jahres nach
ihrer Bewilligung und ist nicht verlängerbar. Die
Einverleibung des Eigentums- bzw. Pfandrechts im Rang
der Anmerkung kann nur von demjenigen beantragt werden,
der mit der einverleibungsfähigen Urkunde auch
den Rangordnungsbeschluss vorlegt (Absicherung des Käufers
bzw. Hypothekargläubigers, "Sperre" des
Grundbuches).
Annuität
Regelmäßige Rückzahlung
(Tilgung) einer Geldschuld, insbesondere Rückzahlungsrate
zur Abzahlung eines Darlehens. Die Annuität setzt
sich aus einer Kapital- und Zinsenquote zusammen, wobei
die Zinsenquote der Pauschalrate (vom fallenden Kapital
berechnet) während des Tilgungszeitraumes sinkt
und die Kapitalquote steigt.
Die Höhe der Annuität richtet
sich nach dem aufgenommenen Darlehensbetrag, der Laufzeit,
der Verzinsung, und der Zahl der Raten. Zur Berechnung
dienen Annuitätentabellen, denen die Darlehensraten
zur Tilgung eines aufgenommenen Kapitals von S 100,--
entnommen werden können ("Kapitalisierungsfaktoren").
Die Annuität ist gleichbleibend,
solange Zinssatz und Laufzeit unverändert sind.
Anrainer (Nachbar)
Eigentümer einer Liegenschaft, die
mit einer anderen zur Bebauung vorgesehenen Liegenschaft
in einem solchen räumlichen Naheverhältnis
liegt, dass mit der Rückwirkung des geplanten Baues
oder seiner Benützung auf diese Liegenschaft zu
rechnen ist; teilweise existieren abweichende Regelungen.
Anwartschaftsvertrag
Mit diesem Vertrag wird das Recht auf
den Erwerb (Überlassung in Miete oder Nutzung,
Übertragung ins Eigentum) einer bestimmten Wohnung
vom Bauträger eingeräumt.
Anschaffungsnahe
Aufwendungen
Es ist regelmäßig dann von anschaffungsnahen Herstellungskosten
auszugehen, wenn diese Kosten zu einer wesentlichen Verbesserung des
Ausstattungsmerkmals der Immobilie führen. Dafür werden drei so
genannte Gebrauchswertkategorien (einfach, mittlerer und hoher
Standard) definiert. Ein Wechsel der modernisierten Immobilie in eine
höhere Kategorie soll dann regelmäßig die Annahme von anschaffungsnahen
Herstellungskosten rechtfertigen bzw. die von Erhaltungsaufwand
ausschließen. Daneben sind Aufwendungen innerhalb der ersten drei Jahre
nach der Herstellung oder Anschaffung, die abzüglich der Umsatzsteuer
15 Prozent der Herstellungs-/Anschaffungskosten übersteigen,
grundsätzlich als anschaffungsnahe Herstellungskosten anzusehen. Sie
sind keine sofort absetzbaren Werbungskosten, sondern auf die
Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt als Abschreibung zu
berücksichtigen. Bei der Berechnung der Aufwendungen bleibt
Erhaltungsaufwand, der vorrangig der Substanzerhaltung dient und
üblicherweise jährlich anfällt, außer Betracht. Für diesen
Erhaltungsaufwand bleibt es weiterhin bei der steuerlichen
Berücksichtigung im Rahmen des Werbungskostenabzugs.Auflassung
Darunter versteht man die dingliche Einigung darüber, dass das Eigentum
an einem Grundstück (Immobilie) vom Veräußerer auf den Erwerber
übergeht. Die Auflassung wird im notariellen Kaufvertrag vereinbart.
Assanierungsgebiet
Auf Grund des Stadterneuerungsgesetzes
(Bundesgesetz) kann die Landesregierung durch Verordnung
ein Gemeindegebiet oder einen Teil eines Gemeindegebietes,
das städtebauliche Missstände aufweist (insbesondere,
wenn zumindest die Hälfte der Wohnungen Substandardwohnungen
sind, eine dichte Verbauung vorliegt etc.) zum Assanierungsgebiet
erklären. Vor dem Verkauf von Grundstücken
oder Grundstücksteilen im Assanierungsgebiet muss
der Eigentümer das Objekt zunächst der Gemeinde
(Wien: MA 69) zum Kauf anbieten. Macht die Gemeinde
von diesem Angebot keinen Gebrauch, dann bedarf der
Kaufvertrag mit einem Dritten einer behördlichen
Genehmigung (Wien: MA 64), deren Erteilung von der Angemessenheit
des Kaufpreises abhängt. Die Tatsache, dass sich
ein Grundstück im Assanierungsgebiet befindet,
wird im Grundbuch angemerkt. Für die Verbücherung
eines Kaufvertrages ist neben den sonst erforderlichen
Urkunden auch die behördliche Genehmigung beizubringen.
Atriumhaus
Eingeschossiges Wohnhaus, das einen Innenhof
(Atrium) umschließt.
Aufsandungserklärung
Ausdrückliche Erklärung des
Eigentümers einer Liegenschaft, dass er der Eintragung
(Einverleibung, Verbücherung) eines Rechtes zu
Gunsten eines Dritten zustimmt. Es kann z.B. der Kauf
einer Liegenschaft nur im Grundbuch eingetragen werden,
wenn der Verkäufer entweder im Kaufvertrag oder
in einer separaten Urkunde erklärt, dass er mit
der Einverleibung des Eigentumsrechtes für den
Käufer einverstanden ist.
Aufschließungskosten
Beiträge des Grundeigentümers
zu den Kosten der Errichtung der für einen Baugrund
notwendigen Ver- und Entsorgungsanlagen einschließlich
der Anschlussgebühren (Kanal, Wasserleitung, Elektrizität,
Gas...)
Auftragsvergabe
Der Bauherr, der Bauträger oder der
Architekt vergeben Aufträge an einzelne Firmen
aufgrund ihrer Angebote. Im Auftragsschreiben sind Leistungsumfang,
Termin und Pönale möglichst genau anzugeben.
Ausbaupaket
Sammelbegriff für alle zum Ausbau
einer Primärstruktur (Rohbau) notwendigen Bauteile;
wird auch Sekundärstruktur genannt.
Ausschreibung
die in Einzelteile (Positionen) aufgelöste,
detaillierte Beschreibung von gewünschten Lieferungen
und Leistungen mit genauen Angaben über Qualität
und Menge. Sie dient zur Einholung von vergleichbaren
Angeboten bei mehreren Firmen.
Auswechslungsplan
wird im Zuge der Ausführung vom genehmigten
Einreichplan abgewichen, ist bei der Baubehörde
um eine neuerliche Bewilligung anzusuchen. Dies geschieht
in Form eins Auswechslungsplanes, in dem alle Änderungen
darzustellen sind.
Auflassungsvormerkung
Auflassungsvormerkung wird nach der Auflassung, die bei der notariellen
Beurkundung vereinbart wird, im Grundbuch in die Abteilung II
eingetragen. Da die Eintragung des neuen Eigentümers (Erwerbers) ins
Grundbuch (Abteilung I) oft Wochen oder Monate dauert, dient sie der
Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsüberschreibung im Grundbuch. Nach
der Eintragung der Auflassungsvormerkung kann nur noch der Käufer über
die Immobilie verfügen.
Ein Zweitverkauf der Immobilie oder eine Belastung der Immobilie durch
Dritte ist durch die Auflassungsvormerkung ausgeschlossen.
Aufteilungsplan
In den Aufteilungsplänen (Bauzeichnungen) werden durch den aufteilenden
Eigentümer das Sonder- und das Gemeinschaftseigentum ausgewiesen und
bei der zuständigen Behörde zur Genehmigung eingereicht, um die
Abgeschlossenheitsbescheinigung zu erhalten.
Die Teilungserklärung bezieht sich textlich auf den Aufteilungsplan und
muss mit ihm übereinstimmen.
Außenanlagen
Zu den Außenanlagen einer Immobilie gehören z. B. eventuelle
Gartenanlagen, Hof- und Wegbefestigungen etc.; also praktisch alles,
was sich außerhalb des Gebäudes, aber auf dem Grundstück befindet.
Avalgebühr
Gebühr der Kreditinstitute für die Übernahme einer Bankbürgschaft.
Bauabnahme
Bei der Bauabnahme kontrolliert der Bauherr, ob alle in Auftrag
gegebenen Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Im
Abnahmeprotokoll werden dann ggf. alle Schäden, Mängel oder unsachgemäß
ausgeführten Arbeiten festgehalten. Wichtig: Ab Zeitpunkt der
Bauabnahme läuft die Gewährleistungsfrist.
» B-Teile
B-Teile sind spezifische Teile, werden häufig benötigt und haben einen mittleren Wert für die Produktion.
» B2B (Business to Business) B2B ist ein Teil der Distributionspolitik, bei der sich ein Unternehmen
mit seinem Angebot an ein in der Wertschöpfungskette nachgelagertes
Unternehmen wendet:
» BMEcat BMEcat ist das Resultat einer vom Bundesverband Materialwirtschaft,
Einkauf und Logistik e.V. (BME) gestarteten Initiative zur Entwicklung
eines Standards für die elektronische Datenübertragung für
elektronische Produktkataloge. Aktuell ist Version 1.2 am meisten
verbreitet.
» Business Process Outsourcing Business Process Outsourcing (BPO) wird als die Übertragung eines bzw.
mehrerer Geschäftsprozesse an einen externen Dienstleister beschrieben.
» Bauantrag
Mit
dem Bauantrag leitet der Bauherr das Baugenehmigungsverfahren ein. Ganz
gleich, wie die Baugenehmigung im jeweiligen Bundesland geregelt ist,
muss der Bauherr in jedem Fall dem Bauantrag einen Lageplan,
Bauzeichnungen, eine Baubeschreibung, sowie statische Nachweise
beifügen. Es handelt sich um so genannte Bauvorlagen, deren
Bestandteile in Bauvorlagenverordnungen geregelt sind.
Der Bauantrag ist bei der Gemeinde oder der Kreisbehörde (je nach
Länderrecht) einzureichen. Er ist vom Bauherrn und dem
Entwurfsverfasser zu unterschreiben. Im vereinfachten
Genehmigungsverfahren und in Verfahren, in denen keine Genehmigung
eingeholt werden soll, gelten teilweise abweichende Vorschriften. Auch
hier ist zu beachten, dass die Länderregelungen unterschiedlich sind.
» Barrierefreiheit
Behinderte Mieter können die Zustimmung zum behindertengerechten Umbau der Wohnung auf eigene Kosten von ihrem Vermieter fordern
» Baulast
Baulasten werden im Baulastenverzeichnis der örtlichen Baubehörde
eingetragen.
Dabei handelt es sich um eine Beschränkung der Bebaubarkeit des
Grundstückes. Der Eigentümer geht eine freiwillige (aber bindende)
Verpflichtung gegenüber Dritten ein (z. B. bestimmte Abstandsflächen
einzuhalten, oder Stellplätze auf seinem Grundstück zu dulden).
Einsicht in das Baulastenbuch kann einnehmen, wer berechtigtes
Interesse nachweisen kann (z. B. Kaufabsicht).
Bausparvertrag
Um den Kauf einer Eigentumswohnung oder den Bau eines Eigenheims zu
finanzieren, kann man einen Bausparvertrag abschließen. Dieser Vertrag
geht über eine bestimmte Summe, die Bausparsumme. Wenn das
Mindestsparguthaben angesammelt wurde und eine bestimmte Mindestfrist
vergangen sind, kann die Vertragssumme zugeteilt werden.
Da die Mittel aus einem großen Topf
der Bausparergemeinschaft kommen, sind diese unabhängig vom
Kapitalmarkt und dessen Schwankungen. Das bringt einen gleichbleibend
niedrigen Zinssatz mit sich.Bauträger
Plant und realisiert gewerbsmäßig
(ohne selbst Bauleistungen zu erbringen) als Bauherr in eigenem Namen
für eigene oder fremde Rechnung (schlüsselfertige) Bauvorhaben unter
Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern. Vor Erhalt und Verwendung
der vorgenannten Vermögenswerte hat der Bauträger nach der Makler- und
Bauträgerverordnung (MaBV) u. a. in Höhe dieser Werte Sicherheiten zu
leisten oder eine zu diesem Zweck geeignete Versicherung abzuschließen.
Bauvoranfrage
– siehe Voranfrage
Baubeschreibung
In der Baubeschreibung sind die durchzuführenden Baumaßnahmen (bei
Altbauten: Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen) sowie die Bauart
eines Gebäudes u. a. beschrieben.
Bei Erwerb einer Eigentumswohnung wird die Baubeschreibung oft als
Anlage zum Kaufvertrag notariell beurkundet.
» Baugenehmigung
Die
Baugenehmigung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Baubehörde
für ein Bauvorhaben. Mit Erteilung der Genehmigung entsteht ein
Rechtsanspruch auf Durchführung des Bauvorhabens. Die
Genehmigungsbehörde übernimmt die Haftung. Genehmigte Bauten genießen
Bestandsschutz. Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung liegt zwischen
drei und vier Jahren. Der Bauherr muss dabei unter Einreichung der
Bauvorlagen lediglich anzeigen, dass er bauen will. (Anzeigeverfahren,
Kenntnisgabeverfahren, Genehmigungsfreistellungsverfahren usw.). Erhebt
die Behörde gegen sein Vorhaben innerhalb der geltenden kurzen Fristen
(überwiegend 2 Wochen) keinen Einspruch, kann der Baubeginn angezeigt
und mit dem Bau begonnen werden.
» Betriebskosten
Eine
Vorrauszahlung der Betriebskosten liegt dann vor, wenn der Mieter die
konkret angefallenen Kosten auf der Grundlage einer späteren Abrechnung
tragen soll und auf die Abrechnung einen bestimmten Betrag im Voraus zu
zahlen hat. Werden Betriebskosten Vorauszahlungen vereinbart, muss über
sie jährlich abgerechnet werden. Die Abrechnung muss dem Mieter bis
spätestens zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des
Abrechnungszeitraumes mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist kann
der Vermieter keine Betriebskostennachforderung mehr geltend machen, es
sei denn, er hat die verspätete Geltendmacheung nicht zu vertreten.
Hingegen handelt es sich um eine Pauschale, wenn im Mietvertrag für die
Betriebskosten ein bestimmter Betrag ausgewiesen ist, den der Mieter
unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch bzw. den tatsächlich
angefallenen Kosten zu zahlen hat.» Bebauungsplan
Der
Bebauungsplan ist im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung der
verbindliche Bauleitplan (§ 1 Abs.1 BauGB). Er enthält die
rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Vgl.
§§ 8 ff. BauGB.
In einem Bebauungsplan wird genau festgelegt,
wie und was gebaut werden darf. Die eigentliche Planunterlage wird noch
ergänzt durch schriftliche Festlegungen. An die Vorgaben des
Bebauungsplanes müssen sich dann die Planer beim Entwurf des Hauses
halten.
» Benchmarking Benchmarking ist die Methode, mit der ein Unternehmen Best Practices
identifizieren, verstehen, auf die eigene Situation anpassen und
implementieren kann.
» Beschaffung Die Beschaffung sorgt für die Bereitstellung der zur Produktion
benötigten, jedoch nicht selbst hergestellten Sachgüter und
Dienstleistungen in der erforderlichen Menge, der richtigen Qualität,
zur richtigen Zeit, am gewünschten Ort und zu einem möglichst günstigen
Preis.
»Beschaffungsdienstleister Der Begriff des Beschaffungsdienstleisters, im englischen auch als
Procurement Service Provider (PSP) bezeichnet, steht für die Gesamtheit
aller externen Dienstleister, die den Einkauf eines anderen
Unternehmens unterstützen.
» Beschaffungsmanagement
Das Beschaffungsmanagement hat das Ziel, gemeinsam mit den Lieferanten
und gegebenenfalls mit einem Beschaffungsdienstleister die
Wertschöpfungsleistung des Unternehmens zu steigern.
» Beschaffungsobjekte
Unter Zugrundelegen des Beschaffungsbegriffes im engeren Sinne können
folgende Beschaffungsobjekte unterschieden werden: Rohstoffe,
Hilfsstoffe, Halb- und Fertigfabrikate, Betriebsstoffe, Handelswaren.
» Best Practices Der Begriff Best Practice wird auch Erfolgsmethode genannt. Wenn ein
Unternehmen nach best practice vorgeht setzt es bewährte und
kostengünstige Verfahren, technische Systeme und Geschäftsprozesse ein,
die es zumindest auf wesentlichen Arbeitsfeldern zum Musterbetrieb für
andere, machen.
» Betriebsstoffe Betriebsstoffe sind kein Bestandteil des fertigen Produktes und werden im Produktionsprozess verbraucht.
Beletage
Früher gebräuchlicher Ausdruck
für das erste Stockwerk eines mehrgeschossigen
Wohngebäudes. Die Beletage (wörtliche Übersetzung
aus dem Französischen: "Schönes Stockwerk")
galt seinerzeit als bevorzugte Wohnlage innerhalb eines
Hauses.
Benützungsbewilligung
Bewilligungspflichtige Bauführungen
und Anlagen dürfen erst ab Erteilung der Benützungsbewilligung
(bescheidmäßige Feststellung der Plan- und
Gesetzmäßigkeit durch die Baubehörde,
Kollaudierung) benützt werden. Wurde in der Baubewilligung
von der Verpflichtung zur Einholung einer Benützungsbewilligung
abgesehen, ist der Behörde die Vollendung der Bauführung
anzuzeigen (Fertigstellungsanzeige).
Benzinabscheider
Vorrichtung in der Abwasserleitung, mit
der das Abfließen von Benzin in das öffentliche
Kanalnetz verhindert wird (Garagen!). Das spezifisch
leichtere Benzin steigt in einem Behälter aus dem
Abwasser auf, das schwerere Wasser fließt ab.
Nach diesem Prinzip funktionieren auch Seifen-, Öl-
oder Fettabschneider.
Besichtigungsschein
Der Besichtigungsschein oder die Bestätigung
über die Namhaftmachung eines Objektes ist ein
Formular, auf dem der Kunde gegenüber dem Immobilienmakler
bestätigt, dass er ein ihm bekannt gegebenes Objekt
(Liegenschaft, Wohnung, etc.) besichtigt hat und sich
für den Fall, dass er das Objekt kauft, mietet
oder pachtet, zur Bezahlung der Vermittlungsprovision
verpflichtet. Durch die Unterfertigung des Besichtigungsscheines
ist der Kunde nicht zum Abschluss des Rechtsgeschäftes
verpflichtet.
Besitz
Besitz ist die tatsächliche Macht
einer Person über eine körperliche Sache mit
dem Willen, die Sache als die ihrige zu haben (der Mieter
ist Besitzer). Davon unterscheidet sich die Inhabung,
das ist die tatsächliche Verfügung (Gewahrsame)
in der Absicht, die Sache an den Berechtigten jederzeit
herauszugeben (z.B. Bote, ehrlicher Finder).
Bestandvertrag
Gemeinsamer Überbegriff für
den Mietvertrag und den Pachtvertrag.
Beide Arten des Bestandvertrages kommen
mit der Einigung über den Bestandsgegenstand und
den Preis (Mietzins, Pachtzins) zustande und können
auf unbestimmte oder auf bestimmte Zeit geschlossen
werden. Beim Mietvertrag steht die Benützung des
Mietgegenstandes (z.B. Wohnung oder Geschäftslokal)
zum vertraglichen vereinbarten Zweck im Vordergrund,
beim Pachtvertrag die Erwerbsgelegenheit mit Betriebspflicht
(z.B. Landwirtschaft, Gasthaus, Handelsbetrieb).
Bodenwertabgabe
Bundesabgabe von unbebauten, nicht land-
und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken,
jährlich 1% vom Einheitswert nach Abzug des Freibetrages
von EUR 14.600,-.
Bringschuld
Schuld, die am Sitz des Gläubigers
zu erfüllen ist (Beispiel: Mietzins), im Gegensatz
zur Holschuld.
Buchstandsbericht
Nach dem Einlangen eines Grundbuchsantrages
wird vom Grundbuchsgericht die Übereinstimmung
des Antrages mit dem Grundbuchsstand verglichen. Der
formelle Vermerk des Ergebnisses auf dem Antrag (Buchstandsbericht
"BB", früher auch Lustrum genannt) ist
seit der Umstellung der Grundbücher auf ADV (-Grundbuch)
nicht mehr erforderlich.
» Betriebskostenerhöhung
Bei
(als solche ausgewiesenen) Betriebskostenpauschalen können
Betriebskostenerhöhungen nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn
ein entsprechender Vorbehalt im Mietvertrag vereinbart wurde (§560
Abs.1) Ohne Vereinbarung kann die Erhöhung von Betriebskosten
Pauschalen ohne Zustimmung des Mieters nicht durchgesetzt werden. Die
Erhöhung vereinbarter Betriebskostenpauschalen muss in Textform
erfolgen. Die Erhöhungserklärung ist dabei nur wirksam, wenn in ihr der
Grund für die Umlage bezeichnet und für den Mieter nachvollziehbar
erläutert wird. Ein Erhöhungsverlangen, das diese Voraussetzungen nicht
erfüllt, ist unwirksam (§560 Abs. 1)
Die erhöhte Betriebskostenpauschale schuldet der Mieter mit Beginn des auf die Erklärung folgenden übernächsten Monats.
Beleihungsgrenze
Jede Immobilie kann nur bis zur Beleihungsgrenze beliehen werden. Die Beleihungsgrenze beträgt in der Regel ca. 60 bis 80 % des
Beleihungswertes einer Immobilie.
Beleihungswert
Der Beleihungswert einer Immobilie entspricht deren Verkehrswert
abzüglich einem Sicherheitsabschlag von 10 bis 20 %.
Bereitstellungszinsen
Zinsen bei der Kreditgewährung, die für die Bereitstellung noch nicht
abgerufener Darlehensbeträge berechnet werden. Bereitstellungszinsen
sind nicht im Effektivzins enthalten. Der Zeitpunkt, ab wann
Bereitstellungszinsen fällig werden, sollte möglichst lang vereinbart
werden.
Betriebskosten
Kosten, die dem Eigentümer/Erbbauberechtigten durch das Eigentum am
Grundstück oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Grundstücks und
seiner baulichen und sonstigen Anlagen laufend entstehen. Hierzu zählen
u. a. die Kosten für die Wasserversorgung, Heizungsanlagen,
Straßenreinigung, Entwässerung, Müllabfuhr, Beleuchtung, Gartenpflege,
Sach- und Haftpflichtversicherung. Betriebskosten können im Rahmen der
vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen auf den Mieter umgelegt
werden.
» Bestandsverzeichnis
Das Bestandsverzeichnis des Grundbuches enthält das Verzeichnis
sämtlicher Grundstücke, jeweils unter einer gesonderten Nummer, nach
Gemarkung, Flur, Flurstück, Liegenschaftsbuch (= Verbindung zum
Liegenschaftskataster), Wirtschaftsart, Lage und Größe, sowie sämtliche
mit dem Eigentum verbundenen Rechte. Außerdem sind Teilungen sowie Zu-
und Abschreibungen vermerkt, im Allgemeinen auch die
Straßenbezeichnungen und Hausnummern.
» Bodenrichtwert
Durchschnittlicher Lagewert für den Boden unter Berücksichtigung des
unterschiedlichen Entwicklungsstands. Die Bodenrichtwerte werden
jährlich auf der Basis der Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse
ermittelt und in Form von Bodenrichtwertkarten veröffentlicht, in die
jedermann auf Verlangen Einsicht erhalten kann. Aus dieser Karte können
i.d.R. folgende Angaben entnommen werden:
- Durchschnittlicher Kaufpreis pro Quadratmeter Grundstück, bezogen auf
das vergangene Jahr
- Angaben zur Nutzung und Bauweise
- ggf. durchschnittliche Grundstücksgröße
» Bonität
Unter Bonität versteht man die Kreditwürdigkeit eines Darlehensnehmers.
» Bruttomiete
Die
Bruttomiete setzt sich aus dem eigentlichen Mietzins sowie den
anfallenden Betriebskosten zusammen. Wird in einem Mietvertrag die
Zahlung einer Bruttomiete vereinbart, so bedeutet dies für den
Vermieter, dass er einen eventuellen Anstieg von Betriebskosten allein
tragen muss, bis er eine Mieterhöhung durchsetzen kann.
» Bürgschaft
Eine
Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen Bürgen und dem Gläubiger eines
Dritten. Bürgschaften von Angehörigen, Bekannten oder Geldinstituten
dienen häufig der Absicherung der Baufinanzierung.
Der Bürge haftet zusätzlich zum Kreditnehmer für die Rückzahlung der
Schuld, wenn dieser zahlungsunfähig wird. Von selbstschuldnerischer
Bürgschaft wird gesprochen, wenn die Einrede der Vorausklage im
Bürgschaftsvertrag ausgeschlossen ist und der Bürge auf erstes
Anfordern hin bezahlen muss.
Bungalow
Frei stehendes eingeschossiges Wohnhaus
mit flachem oder flach geneigtem Dach (Hindienglisch).
Carport
Ein Carport ist eine nicht rundum geschlossene, jedoch überdachte
Abstellfläche für einen PKW.
» Courtage
Die
Courtage ist die Bezeichnung für die Vermittlungsgebühr eines Maklers
beim Kauf oder Verkauf von an der Börse gehandelten Wertpapieren,
Devisen oder Waren, im Immobilienhandel und in verschiedenen
Dienstleistungssektoren. siehe Provision
» C-Teile C-Teile sind Materialien, wie z.B.: Büroartikel, Werkzeuge,
Verpackungsmaterial, die gemessen am gesamten Einkaufsvolumen einen
sehr kleinen Anteil haben und die trotz niedrigstem Stückpreis
unverhältnismäßig hohe Prozesskosten verursachen.
» Car Policy Englischer Oberbegriff für Dienstwagenregelungen, Dienstwagenordnung und Fuhrparkrichtlinien.
»Category Service Providing Beim Category Service Providing (CSP) übernimmt der Dienstleister die
operativen, materialgruppenspezifischen Beschaffungsprozesse für
ausgewählte Produkte und Services. Weiterhin erfolgt eine starke
Spezialisierung auf eine Materialgruppe, wie zum Beispiel
MRO-Materialien oder Flottenmanagement. » CEI
Der Confédération Européenne de l´Immobilier CEI (Verband Europäischer
Makler) ist ein Zusammenschluß von Maklerverbänden aus zehn Ländern
Europas.
» Concierge – ein Bediensteter, der in der Eingangshalle des Gebäudes sitzt und
sowohl als Gepäckträger als auch als Wachmann agiert, indem er das
Kommen und Gehen in der Lobby überwacht. Die Aufgaben des Concierge
umfassen das Annehmen von Paketen für die Bewohner, die Information der
Hausbewohner über ankommende Besucher usw.
Dampfsperre
Die Luftfeuchtigkeit, die im Inneren eines Hauses entsteht, soll nicht
in die Wärmedämmung gelangen, da auf diese Weise die Dämmwirkung
herabgesetzt wird. Deshalb wird vor der Wärmedämmung eine Dampfsperre
angebracht, damit diese vor Durchfeuchtung geschützt wird. Eine
Aluminiumkaschierung z.B. kann als Dampfsperre eingebaut werden.
» Desktop-Puchasing-System (DPS)
DPS ist eine Software Applikation, die die Beschaffung von Gütern mit
geringer strategischer Bedeutung und hohem Automatisierungspotential
elektronisch unterstützt.
» Dezentraler Einkauf
Der dezentrale Einkauf zeichnet sich durch Vielfalt der zu
beschaffenden Produkte, großer Eigenständigkeit verschiedener Bereiche
im Unternehmen, sowie bei starker Streuung der Unternehmensbereiche
aus. Hier gilt ?Experten kaufen ihre ?Dinge? selbst ein". Dachteile Traufe – unterer, meist waagrechter
Abschluss, First – oberer, meist waagrechter Abschluss,
Grat – Schnittstelle zweier Dachflächen, deren
Traufen eine einspringende Ecke bilden.
Anfallspunkt – Punkt im First, in
dem 3 oder mehrere Dachflächen zusammenstoßen.
Verfallung – Gratlinie, die zwei verschiedene hoch
liegende Firste verbindet.
Walmfläche – Dachfläche
an der Schmalseite des Dachgrundrisses, anstelle einer
Giebelwand.
Dachformen Die häufigsten Dachformen sind das
Pultdach, das Satteldach, das Sheddach (insb. bei Fabriksgebäuden),
das Flachdach und das Walmdach. Wenn die Walmfläche
nicht bis zur Traufe der anschließenden Dachflächen
reicht, spricht man von einem Krüppelwalmdach.
Dachziegel Die früher gebräuchlichen gebrannten
Tonziegel wurden als rechteckige Flachziegel ("Wiener
Tasche") und als Flachziegel mit abgerundetem unterem
Ende ("Biberschwanzziegel") hergestellt. In
südlichen Gebieten wurden übereinander verlegte
gewölbte Ziegel ("Mönch und Nonne")
verwendet.
Heute werden aus vorgeschnittenen Tonstücken
Pressziegel hergestellt (Pressfalzziegel, Strangfalzziegel)
sowie verschiedene Dachsteinformen aus anderem Material
(Beton).
Depot Bezeichnung für die bei einem Kreditinstitut
zur Verwahrung und Verwaltung hinterlegten Wertpapiere
(Gegenstück zum Konto im Geldverkehr).
» Denkmalschützte Gebäude
Die
Denkmalschutzimmobilie kaufen und gleich loslegen ist nicht
empfehlenswert. Erst wenn die Bescheinigung vorliegt, kann mit der
Sanierung begonnen werden. Denn erst dann fließen Steuergelder. Nicht
immer steht das gesamte Gebäude als Einzeldenkmal unter Denkmalschutz,
sondern lediglich die Fassade als Teil einer Gebäudegruppe. Dann können
nur die Kosten von der Steuer abgesetzt werden, die das äußere
Erscheinungsbild des Hauses betreffen.
» Dienstleistung Die Dienstleistung bezeichnet volkswirtschaftlich betrachtet, eine
Leistung, die nicht der Produktion eines materiellen Gutes dient und
bei der auch nicht der materielle Wert eines Endproduktes im
Vordergrund steht.
» Dienstwagenordnung Die Dienstwagenordnung regelt die Nutzungsberechtigung, Halterpflichten, die Prozesse
für Bestellung, Lieferung und Rückgabe, die Rechte und Pflichten, Budgets und Zuzahlungen
sowie die Verantwortlichkeiten zwischen Arbeitgeber und angestellten
Nutzern von Dienst- und Firmenfahrzeugen.
» Dienstwagenüberlassungsvertrag st der Vertrag, der die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und angestelltem Nutzer
des Dienstwagens regelt. Er leitet sich inhaltlich aus der Dienstwagenordnung ab.
» Direkte Güter Direkte Güter sind die Güter, die direkt an dem Produktionsprozess beteiligt sind, wie z.B. Metall für ein Autowerk.
» Double Sourcing-Strategie Double Sourcing konzentriert sich auf zwei Lieferanten, die in einem
internen Wettbewerb stehen und die Absicherung gegenüber
Lieferausfällen ermöglichen. Dienstbarkeit (Servitut) Dingliches Recht an einer fremden Sache,
das den jeweiligen Eigentümer der Sache (Liegenschaft)
zu einer Duldung oder Unterlassung verpflichtet.
Man unterscheidet Grunddienstbarkeiten
und persönliche Dienstbarkeiten.
Zu den Grunddienstbarkeiten zählen
die Feldservituten (z.B. Wege- und Weiderechte, Wasserschöpfrecht)
und die Hausservituten.
Hausservituten können "bejahende"
(zur Duldung verpflichtende) sein wie Rechte auf Einfügung
eines Balkons in eine fremde Wand, auf Ableitung der
Dachtraufe auf fremden Grund oder die Errichtung eines
Daches oder Erkers über fremdem Grund. Demgegenüber
verpflichten "verneinende" Hausservituten
zu Unterlassung, also z.B. die Höhe eines Hauses
nicht zu verändern oder dem Nachbargebäude,
Licht, Luft oder Aussicht nicht zu nehmen. Die Cottageservitut
verpflichtet die Liegenschaftseigentümer wechselseitig,
eine bestimmte Verbauung einzuhalten und kann durch
Maßnahmen der Baubehörde nicht außer
Kraft gesetzt werden.
Bei Grunddienstbarkeiten nennt man das
Grundstück, zu dessen Gunsten das Recht (z.B. Durchfahrt)
besteht, das herrschende Gut, das andere Grundstück
das dienende Gut.
Zu den persönlichen Dienstbarkeiten
zählen der Gebrauch, hauptsächlich in der
Form des - Wohnrechtes und des Fruchtgenussrechtes (auch
Nießbrauch, Usus fructus). Der Fruchtnießer
hat den uneingeschränkten Gebrauch (alle Nutzungs-
und Verwaltungsbefugnisse), er hat aber nach Maßgabe
des Ertrages für die Erhaltung der dienstbaren
Sache (z.B. Miethaus) zu sorgen.
Dingliches Recht
Recht, das eine unmittelbare Herrschaft
über eine Sache gewährt und gegenüber
jedermann wirksam ist (z,B. Besitz, Eigentum, Pfandrecht,
Dienstbarkeit).
Dübelbaumdecke
Die Dübelbaumdecke (auch Dübbel-
oder Dippeldecke) ist eine häufige Holzdeckenkonstruktion
in älteren Gebäuden. Die Holzbalken (Dübelbäume)
sind nebeneinander ("Mann an Mann") verlegt
und mit Holzkeilen (Dübeln) verbunden. Darauf befindet
sich eine Beschüttung, auf welcher der begehbare
Fußboden liegt. An der Unterseite sind die Rohrung
und der Putz angebracht.
Damnum –
siehe Disagio
Dienstbarkeit
– siehe Grunddienstbarkeit
» Dienstwohnung
Als
Dienstwohnung bezeichnet man umgangssprachlich Wohnraum, der mit
Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses überlassen wird.
Streng genommen ist mit dem Begriff "Dienstwohnung" (oder
"Werkdienstwohnung") eine Wohnung gemeint, die Mitarbeitern des
öffentlichen Dienstes als Inhaber bestimmter Posten ohne Mietvertrag
aus dienstlichen Gründen vom Arbeitgeber zugewiesen wird.
» Doorman- Türsteher (Voll-oder Teilzeit): ein Angestellter, der die Tür für
Hausbewohner öffnet (wie es für das betreffende Gebäude geregelt ist)
und der auch als Wachmann agiert, indem er das Kommen und Gehen in der
Eingangshalle beobachtet.
» Duplex – Zweifamilienhaus oder Haus mit zwei zweistöckigen Wohnungseinheiten.
Disagio
Ein Disagio, auch Damnum genannt, ist eine Art Zinsvorauszahlung des
Kreditnehmers, die vom kompletten Auszahlungsbetrag abgezogen wird.
Beispiel: Der Kreditnehmer nimmt ein
Disagio von 4 % in Anspruch. Somit beträgt sein Auszahlungsbetrag 96%
der ursprünglichen Darlehenssumme und der Nominalzins wird entsprechend
geringer.
Es handelt sich also um einen Abzug von der vereinbarten
Darlehenssumme. Der Kreditnehmer erhält den um das Disagio verminderten
Betrag, während Zinsen und Tilgungen vom gesamten Darlehensbetrag
berechnet werden. Der Abschlag verteuert die Kreditaufnahme
entsprechend.
Das Disagio (Auszahlungsverlust) kann
für den Privatanleger (Eigentümer von Immobilien als reine
Kapitalanlage) einkommenssteuermindernd wirken.
Drempel
Der Drempel ist die Aufrechte (Kniestock) zwischen Boden und
Dachschräge. Hier können Wasserleitungen; Heizungsrohre oder Kabel
optimal versteckt werden.
Effektivzins
Der effektive Jahreszins gibt den Preis eines Kredites für ein Jahr an.
Er wird in einem Prozentsatz ausgedrückt. In die Berechnung werden auch
der Zins und Nebenkosten (Gebühren, Nominalzins usw.) einbezogen. Aber:
Die Aussagekraft des effektiven Jahreszins in Bezug auf Preisvergleiche
hält sich in Grenzen. Die Banken erheben bestimmte Nebenkosten, die
nicht in die Berechnung des effektiven Jahreszins einbezogen werden.
Solche Faktoren sind meistens nicht bekannt.
Wird für einen Kredit jedoch mit der Bezeichnung "anfänglicher
effektiver Jahreszins" geworben, bedeutet dies, dass sich das
Kreditinstitut Änderungen des Zinssatzes oder anderer Konditionen
vorbehält.
» EDIFACT Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport
(EDIFACT) ist die internationale Norm für einen Datenaustausch, der die
einheitliche Darstellung von Massendaten bei der unternehmens- und
branchenweiten Auftragsabwicklung im Geschäfts- und Handelsverkehr
regelt. Die Norm wurde von der UN entwickelt.
» Efficient Consumer Response (ECR) ECR steht für Unternehmenspolitik, die eine engere Vernetzung der
Supply Chain (Logistik) und des Category Managements (Absatz) vorsieht.
» Einkauf Der Einkauf ist ein Teilgebiet der Beschaffung und bezieht sich auf
externe Lieferanten. Er umfasst nicht die Beschaffung von Kapital,
Personal, Information und Rechten, sondern von Waren und Produkten
gegen Geld.
» Elektrotechnische Informationsmodell (ETIM) ETIM ist ein Klassifikationsstandard zur technischen Beschreibung der
Güter der Elektroindustrie. ETIM ist ein Standard für elektronische
Produktkataloge, in denen die Produkte nach vordefinierten Merkmalen
beschrieben und in zwei Ebene hierarchisch eingeordnet werden. ETIM
wird bisher überwiegend in der Elektrobranche eingesetzt, soll jedoch
in europaweite übergeordnete Standards einbezogen werden.
» Energie Energie ist eine physikalische Zustandsgröße und bedeutet in der
Physik: Die im System gespeicherte Arbeit oder die Fähigkeit des
Systems, Arbeit zu verrichten. Die Energie kann in verschiedenen
Energieformen auftreten, beispielsweise mechanisch oder thermisch.
» Energiequelle Der Begriff Energiequelle beschreibt allgemein eine Möglichkeit,
Nutzenergie für eine Anwendung zu gewinnen. Energiequellen nach dem
allgemeinen und politischen Sprachgebrauch dienen der Gewinnung von
Nutzenergie (Strom, Heizwärme, Antriebsenergie) für den Gebrauch durch
den Menschen.
»Energieträger Mit dem Ausdruck Energieträger werden im engeren Sinn Rohstoffe oder
Stoffe bezeichnet, die in chemischer oder nuklearer Form Energie
speichern und daher für die Energiegewinnung oder den Energietransport
nutzbar gemacht werden bzw. werden können.
»Energieträger (fossil) Die fossilen Energieträger sind aus Biomasse entstandene Stoffe, die,
durch Sedimentschichten von der Atmosphäre abgeschlossen, nicht
verrotten konnten und so ihre chemische Energie erhielten. Fossile
Energieträger sind Kohle, Erdgas, Erdöl und Methanhydrat.
»Enterprise Resource Planning (ERP) ERP ist das Planungssystem zur optimalen Einpassung der eingehenden
Aufträge in den Produktionsprozess. Verbunden werden u.a. folgende
Systeme: (1) Produktionssystem, (2) Finanzsystem, (3) Personalsystem,
(4) Vertriebssystem, (5) Materialwirtschaftssystem.
»e-Procurement e-Procurement ist die Nutzung von Informations- und
Kommunikationstechnologien für die elektronische Unterstützung und
Integration von Beschaffungsprozessen.
»eBusiness Bei dem e-business geht es um den Einsatz von Internettechnologien, mit
denen ein Unternehmen seine Prozesse optimieren, die Produktivität
steigern und die Effizienz erhöhen kann. e-business ermöglicht die
einfache Kommunikation mit Geschäftspartnern, Lieferanten und Kunden,
die Verbindung zu Back-End-Datensystemen und die Ausführung sicherer
e-Commerce-Transaktionen. e-Business stellt einen Oberbegriff für
e-Commerce und e-Procurement dar.
»eCl@ss (eClass) eCl@ss ist der Standard für Materialklassifikation und Warengruppen und
basiert auf einer hierarchischen Gliederung der Produkte auf vier
Ebenen sowie einer standardisierten Merkmalbeschreibung, die als
Merkmalleiste bezeichnet wird. eCl@ss ist ein Standard für den
Informationsaustausch zwischen Lieferanten und Kunden.
Der eCl@ss e.V. wurde im Dezember 2000 in Köln gegründet und hat die
generelle Aufgabe, die strategische Weiterentwicklung sowie die
Aktualisierung und Pflege der Klassifikation sicherzustellen.
»eCommerce eCommerce steht für die Möglichkeit, Produkte und Services über das
Internet zu kaufen und zu verkaufen. Dazu zählen auch die
Onlinepräsentation von Produkten und Services sowie
Auftragsbearbeitung, Rechnungsstellung, Kundenservice und die
Verarbeitung von Zahlungen und Transaktionen.
»eShop (Electronic Shop) eShop steht für die Betriebsform des Handels, die alle Funktionen eines
stationären Handelsbetriebes auf einem elektronischen Medium leistet.
Der Electronic Shop wird als Softwarepaket angeboten.
Eigenmittelersatzdarlehen öffentliche Darlehen zur teilweisen
oder gänzlichen Aufbringung der für eine geförderte
Wohnung benötigten Eigenmittel. Die Höhe hängt
vom Familienstand, dem Einkommen und der Wohnungsgröße
ab; die Details variieren von Bundesland zu Bundesland.
Eigentum Eigentum ist das umfassendste Recht an
einer Sache (dingliches Recht auf "unbeschränkte
Herrschaft"). Beschränkungen durch Vertrag
oder Gesetz sind möglich. Durch einen Mietvertrag
schränkt der Liegenschaftseigentümer sein
volles Verfügungsrecht ein, das Benützungsrecht
wird dem Mieter übertragen.
Einantwortung
Förmliche Überlassung des Nachlasses
an den ausgewiesenen Erben durch Gerichtsbeschluss (Einantwortungsurkunde).
Dadurch erlangt der Erbe das Eigentum am Nachlass.
Einheitspreis
eine der drei Preisarten laut ÖNORM
A 2050 (Einheitspreis, Pauschalpreis, Regiepreis). Preis
für die Einheit einer Leistung, die in Stück-,
Zeit-, Gewichts- oder einer anderen Maßeinheit
verfügbar ist. Zu Einheitspreisen soll ein Auftrag
vergeben werden, wenn sich Art und Umfang der Leistung
annähernd bestimmen lassen.
Einheitswert
Nach den steuerlichen Bewertungsvorschriften
(Bewertungsgesetz) in größeren Zeitabständen
(Hauptfeststellungen) durch die Finanzämter ermittelter
Wert von wirtschaftlichen Einheiten (land- und forstwirtschaftliche
Betriebe, gewerbliche Betriebe bebaute und unbebaute
Grundstücke etc.) welche als Bemessungsgrundlage
für verschiedene Abgaben wie z.B. Vermögensteuer,
Bodenwertabgabe, Grundsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer
dient.
Wenn zwischen den Hauptfeststellungen
bedeutsame Änderungen des Wertes (z.B. Zubau),
der Art (z.B. Errichtung eines Gebäudes auf einem
bisher unbebauten Grundstück) oder der steuerlichen
Zurechnung (z.B. Änderungen der Eigentumsverhältnisse
durch Verkauf) eintreten, wird der Einheitswert neu
festgestellt (Fortschreibung).
Einreichplan
Für die Baueinreichung bei der Behörde
erforderlich sind Lageplan, Grundrisse aller Geschoße,
Schnitte und Ansichten im Maßstab 1 : 100, in
dreifacher Ausfertigung und farbig angelegt.
» Einkaufszentrum
Ein
Einkaufszentrum besteht aus mehreren Einzelhandelsbetrieben in einem
Gebäudekomplex, der auf der Grundlage einer einheitlichen Planung
errichtet wurde und durch einen vom Investor eingesetzten Centermanager
verwaltet wird. Es dient dem Verkauf von Lebensmitteln und Waren des
täglichen Beda
» Ensemble
Unter
einem Ensemble im architektonischen Sinne versteht man eine Gruppe von
Gebäuden, die auf Grund ihres Zusammenspiels als erhaltungswürdig im
Sinne des Denkmalschutzes erachtet werden.
Eintragungsarten im Grundbuch Das Grundbuchgesetz kennt drei Arten von
Eintragungen im Grundbuch: Einverleibungen, Vormerkungen
und Anmerkungen (auch "Ersichtlichmachungen").
Einverleibungen bewirken den unbedingten
Erwerb oder die Löschung von Rechten wie z.B. von
Eigentums- oder Pfandrechten (Intabulationen und Extabulationen).
Vormerkungen (Pränotationen) bewirken hingegen
bedingte Erwerbe oder Löschungen von Rechten, die
einer nachfolgenden Rechtfertigung bedürfen. Durch
Anmerkungen werden keine bücherlichen Rechte begründet,
sie haben den Zweck im Interesse Dritter tatsächliche
Verhältnisse bekannt zu machen oder ganz bestimmte
Rechtswirkungen herbeizuführen (z.B. Anmerkung
der Minderjährigkeit bzw. den Eintritt der Volljährigkeit;
Anmerkung von Konkurs- oder Ausgleichseröffnung;
bei Wohnungseigentum Anmerkung von Vereinbarungen über
die Aufteilung von Aufwendungen; Anmerkung der Abtretung
von Hauptmietzinsen gemäß § 52 MRG;
Ersichtlichmachung der Tatsache, dass ein Grundstück
in einem Assanierungsgebiet liegt; Anmerkung der Rangordnung
für die beabsichtigte Verpfändung oder Veräußerung).
Eigenkapital
Eigenkapital sind die Mittel, die der Käufer selbst aufbringt, z. B.
- Bargeld,
- Sparguthaben,
- zuteilungsreife Bausparguthaben,
- Erlös aus dem Verkauf von Aktien und festverzinslichten Wertpapieren
- Eigenleistungen,
- ein abgezahltes Grundstück,
- bereits gezahlte Leistungen oder Materialien
Einheitswert
Von der Finanzverwaltung festgelegter Grundstückswert. Dient als
Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer. Er wird jeweils auf den
1.1. eines Kalenderjahres festgestellt. Die letzte allgemeine
Feststellung erfolgte auf den 1.1.1964 und ist seit dem 1.1.1974
steuerwirksam. Der Einheitswert ist u. a. abhängig von der
Grundstücksart.
Einkünfte aus Vermietung
und Verpachtung
Einkommensteuerpflichtige Überschüsse oder Verluste aus Vermietung oder
Verpachtung eines unbebauten oder bebauten Grundstücks. Abziehbar sind
als Werbungskosten beispielsweise Kosten für Reparaturen,
Modernisierung, Grundsteuer, Versicherung sowie die Gebühren für Wasser
und Schornsteinfeger. Zusätzlich können Schuldzinsen, Absetzungen für
Abnutzung (AfA) und Sonderabschreibungen steuerlich geltend gemacht
werden.
» Erbbaurecht
Die
Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass dem Bauberechtigten das
veräußerliche und vererbliche Recht zusteht, auf oder unter der
Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Demgemäß räumt ein
Grundstückseigentümer einem Dritten, dem Erbbauberechtigten das Recht
ein, auf seinem Grundstück ein Gebäude oder andere bauliche Anlagen zB.
eine Tiefgarage, zu errichtenoder zu nutzen. Der Erbbauberechtigte
bleibt dabei Eigentümer der Bauwerks. Das Erbbaurecht ist ein
beschränkt dingliches Recht an einem fremden Grundstück
(Grundstückgleiches Recht) Es kann auch mit gleichen Rechten wie ein
Grundstück belastet werden.Erbbaurecht
– siehe Erbpacht
Entwurf
Lösung der Bauaufgabe in Grundrissen,
Ansichten und Schnitten (meist im Maßstab 1 :
100); Teilleistung des Architekten oder eines anderen
Planes.
Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge (EVB)
Beiträge, die der Vermieter vom Mieter
gemäß § 45 Mietrechtsgesetz für
Finanzierung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten
einheben darf, wenn der vor 1.1.1982 vereinbarte Hauptmietzins
niedriger als zwei Drittel des für den Mietgegenstand
zutreffenden – Kategoriemietzinses ist. Der bisherige
Hauptmietzins wird um den Differenzbetrag auf zwei Drittel
des Kategoriemietzinses erhöht.
» Erster Spatenstich
Der
erste Spatenstich markiert traditionell den Beginn eines Bauprojekts
und des Aushebens der Baugrube. Mit einem symbolischen Akt, dem
Aufbrechen der Erdoberfläche mittels eines Spatens, wird die Absicht
des Bauherrn bekräftigt, an der betreffenden Stelle ein bestimmtes
Bauwerk zu errichten.
» Exposé
Das
Exposé ist die Beschreibung eines Objektes, das von einem Makler
angeboten wird. Es unterscheidet sich vom Prospekt dadurch, das sich
die Exposéinformationen auf ein bestehendes Objekt beziehen, das der
Besichtigungskontrolle unterworfen ist, während ein Prospekt ein
Vorhaben beschreibt, das erst durchgeführt wird.
Estrich
Glatter Unterboden wie Zementestrich,
Hartgussasphaltestrich, Magnetestrich, Kaltbitumen-Zementestrich,
Anhydritestrich. Schwimmender Estrich: Vom Fußboden
durch Dämmstoff (meist Styropor) getrennt. Verbundestrich:
Mit Untergrund kraftschlüssig verbunden.
Der Estrich wird versiegelt oder mit einem
Bodenbelag versehen.
Erbpacht
Die Erbpacht ist das Pachten eines Grundstückes zur Bebauung von Wohn-
/ Hauseigentum
für eine vom Gesetzgeber festgelegte Laufzeit von 99 Jahren mit allen
dem Baurecht zugrunde gelegten Rechten. Der Erwerber von Hauseigentum
auf Erbbaurecht muss für das Grundstück keine Geldmittel aufwenden und
hat lediglich einen mit dem Erbpachtgeber zu vereinbarenden, jährlich
fälligen Erbpachtzins zu leisten.
Sofern der Erbbauvertrag ausschließlich die Nutzung bzw. Errichtung von
Wohneigentum beinhaltet, darf der vereinbarte Erbbauzins nur alle drei
Jahre, im Rahmen der veränderten allgemeinen wirtschaftlichen
Verhältnisse, angepasst werden. Dies bedeutet aber auch, dass der
Erbbauzins bei fallenden, allgemeinen Lebenserhaltungskosten sogar
sinken kann.
Ein Erbbauvertrag ist unkündbar. Die
unter Erbbaurecht erworbene Immobilie kann jedoch wie jedes
herkömmliche Wohn- / Hauseigentum veräußert oder beliehen werden.
Grundsätzlich vereinbaren die Vertragsparteien ein gegenseitiges
Vorkaufsrecht, worin festgehalten wird, in welchen Fällen dem
Erbbaurechtsgeber ein Heimfallanspruch zusteht und welche Entschädigung
beim Heimfall oder bei Ablauf des Vertrages an den Erbbauberechtigten
zu entrichten ist.
Das Erbbaurecht ist ein
"grundstücksgleiches" Recht d.h., Wohn- / Hauseigentum auf einem unter
Anwendung des Erbbaurechts gepachtetes Grundstückes kann vom
Erbbauberechtigten ebenso beliehen, vererbt oder veräußert werden, wie
jede andere Immobilie.
Exposé
Objektangebot des Immobilienmaklers. Enthält, soweit es im Einzelfall
in Betracht kommt, Informationen, Grundrisse und Bilder über das
Grundstück und die Immobilie.
Festzins
Die Zinsen für ein Darlehen werden für einen bestimmten Zeitraum
vertraglich auf einen gleichbleibenden Zinssatz festgelegt. Meistens
sind es 5, 10 oder 15 Jahre. Die Regelung kann bei den kürzeren Fristen
nicht gekündigt werden. Bei Fristen über 10 Jahren kann ab dem zehnten
Jahr mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden. Nach Ablauf oder
Kündigung der Festschreibungsperiode werden neue Zinskonditionen
ausgehandelt.
»Fertigfabrikate
Fertigfabrikate gehen als Teil- oder Baugruppen in das Produkt ein. Sie
sind bereits bearbeitet oder vormontiert und besitzen einen höheren
Reifegrad als Hilfsstoffe.
»File Transfer Protocol (FTP) Das "File Transfer Protocol" ist ein Datei-Übertragungsprotokoll, das
auf dem Internet-Protokoll TCP/IP basiert. Mit FTP kann man Text-,
Bild-, Programm-, Ton- und Videodateien von einem anderen Rechner, dem
FTP-Server, herunterladen oder auf ihn hinaufladen.
» Finanzleasing Finanzierung: hier eines Firmenfahrzeugs - durch Leasing. Verträge, die im Rahmen
des steuerlichen Leasingerlasses geschlossen wurden, werden formal als Finanzierungsleasing-
Verträge bezeichnet, obwohl Leasing eine Nutzungsüberlassung und keine traditionelle Finanzierungsform darstellt.
Es wird zwischen Operating Lease und Finance Lease unterschieden. Operating
Lease: der Leasinggeber trägt das Restwertrisiko. Finance-Lease: der Leasingnehmer
trägt das Restwertrisiko.
» Fleet-Management Fleet-Management ist das Verwalten, Planen, Steuern und Kontrollieren
von Fahrzeugflotten. Dabei werden Wegstrecken von Fahrzeugen, unter
Einbeziehung bestimmter Einflussparameter, aufeinander abgestimmt und
festgelegt.
» Fleetmanagement Flottenmanagement ist die englische Bezeichnung für Fuhrparkmanagement.
» Flotte Flotte bezsichnet den Verbund von mehreren gleichartigen Verkehrsmitteln wie Fahrzeuge, Flugzeuge
oder Schiffe.
»Flottenmanagement Im automobilen Bereich ist Flottenmanagement ein Synonym für Fuhrparkmanagement.
» Fuhrpark Fuhrpark bezeichnet die Gesamtheit der Fahrzeuge eines Unternehmens oder einer speziellen
Nutzergruppe im Unternehmen. Synonym von Fahrzeugflotte.
»Fuhrparkkosten Fuhrparkkosten ist der Oberbegriff für die Betriebs- und Finanzierungskosten, die der Gesamtheit der Fahrzeuge
eines Unternehmens direkt zugeordnet werden können.
»Fuhrparkmanagement Das Fuhrparkmanagement ist die Gesamtheit der Prozesse, Verfahren und
Verwaltungsaufgaben, die direkt oder
indirekt mit der Beschaffung, Nutzung und Verwertung eines oder
mehrerer gewerblicher Fahrzeuge zusammenhängt. Es wird entweder vom
Leasingnehmer selbst oder größtenteils von einem externen
Fuhrparkdienstleister erbracht.
»Fuhrparkverwaltung Die Fuhrparkverwaltung ist ein Teilbereich aus dem Fuhrparkmanagement, der Begriff Fuhrparkverwaltung wird dann
genutzt, wenn Finanzleasing kein Bestandteil ist, also reine Verwaltungsaufgaben. In
der Regel liegt das Kostenrisiko voll auf der Seite des Kunden.
»Fullserviceleasing Fullserviceleasing ist Finanzleasing ergänzt um Serviceleistungen wie Wartung und Reparatur, Abwicklung
von Schadensfällen und ähnliches, welche vom Leasinggeber gegen eine feste monatliche
Servicepauschale selbst erbracht beziehungsweise bei Dritten von ihm zugekauft
werden.
Fahnengrundstück
Grundstück, das durch einen schmalen
Verbindungsstreifen ("Fahnenstange") mit einer
öffentlichen Verkehrsfläche verbunden ist.
Feuer- und Brandmauer Öffnungslose, gegen die Nachbarliegenschaft
gerichtete Mauer eines Gebäudes, durch welche das
Übergreifen eines Brandes von einer Liegenschaft
auf eine andere verhindert werden soll. Eine Brandmauer
trennt innerhalb eines Gebäudes in Brandabschnitte.
Die Baurechtsterminologie ist hier nicht einheitlich
und setzt fallweise Feuermauern mit Brandmauer gleich,
wie etwa in Niederösterreich.
» Facility Management
Anlagenmanagement
oder Facility Management bezeichnet die Verwaltung und Bewirtschaftung
von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen.
» Fernwärme
Als
Fernwärme bezeichnet man den Transport von thermischer Energie in einem
wärmegedämmten, überwiegend erdverlegten Rohrsystem vom Erzeuger oder
der Sammelstelle der Abwärme zur Zentralheizung der Verbraucher, meist
zur Heizung von Gebäuden.
Fixpreis
wird im Vertrag vereinbart; gilt je nach
vertraglicher Vereinbarung u.a. nur für einen bestimmten
Bauzeitplan.
Flächen- und Längenmaße
Der Flächeninhalt von Grundstücken
und Räumen wird nach Quadratmetern berechnet, in
der Land- und Forstwirtschaft auch nach Hektar (ha)
= 10.000m2 oder nach Ar (a) = 100 m2 .
In alten Bauplänen finden sich noch
die früher gebräuchlichen Längenmaße:
1 Klafter = 1,896484 m, 1 Fuß = 0,316081 m und
1 Zoll = 0,026340 m.
Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
Vom Gemeinderat zu beschließende
Pläne , die rechtlich im Rang von Verordnungen
stehen. Die Flächenwidmungspläne haben in
großen Zügen darzustellen, nach welchen Grundsätzen
die Bodennutzung im Plangebiet vor sich gehen soll und
die Bebauungspläne zu verfassen sind. Im allgemeinen
werden in den Flächenwidmungsplänen folgende
Widmungen der Grundflächen ausgewiesen: Grünland,
Verkehrsbänder, Bauland und Sondergebiete.
Die Bebauungspläne haben darzustellen,
in welcher Weise die Grundflächen und die darüber
oder darunter liegenden Räume bebaut werden dürfen
bzw. welche Rechte und Pflichten sich für die Eigentümer
der Grundflächen ergeben. Neben den Widmungen der
Grundflächen, den für die Bebauung maßgeblichen
Linien (Fluchtlinien) und den Höhenlagen und Querschnitten
der Verkehrsflächen sind in den Bebauungsplänen
auch – Bauklassen – Bauweisen oder Strukturen
enthalten. Darüber hinaus können sie –
Schutzzonen, Einkaufszentren, Kleingartengebiete etc.
ausweisen.
Fluchtlinien (Grenzlinien)
Sie beziehen sich auf Bau- und Straßenfluchtlinien.
Im allgemeinen beschreiben Fluchtlinien al Begrenzung
jenen Teil eines Grundstückes, der für die
eigentliche Bebauung vorgesehen ist. Sie sind im Bebauungsplan
eingetragen.
Förderungswerber
Grundsätzlich können jeder Staatsbürger,
jede Gemeinde, gemeinnützige Bauvereinigung oder
andere juristische Personen (zum Beispiel gewerbliche
Bauträger) unter Beachtung der Vorschriften über
"begünstigte Personen" um eine Förderung
ansuchen. Hier gibt es bestimmte Kombinationen von Bauweisen
und Rechtsformen, die aus den Richtlinien des jeweiligen
Bundeslandes ersichtlich sind.
Freifinanzierte Objekte
Gebäude, Wohnungen, Geschäftsräume
etc., deren Errichtung ohne öffentliche Wohnbauförderungsmittel,
d.h. ausschließlich durch Privatmittel (Eigenmittel,
Kapitalmarktdarlehen, Bausparkassendarlehen) finanziert
ist.
Mietgegenstände in Gebäuden,
die nach dem 30.6.1953 freifinanziert errichtet wurden
unterliegen hinsichtlich der Mietzinsbildung nicht dem
Mietrechtsgesetz (freie Mietzinsvereinbarung).
Friedenskronenzins
Gesetzlich geregelter Mietzins für
Altmietverträge über Wohnungen und Geschäftsräume
auf der Grundlage des vor dem 1. Weltkrieg in Kronenwährung
vereinbarten Mietzinses (Stichtag 1.8.1914).
Beträgt für Wohnungen ATS 1,—(seit
1951) und für Geschäftsräume ATS 3,-
(seit 1969) pro Friedenskrone.
Frontrecht
Recht des Bauplatzeigentümers, gegen
die öffentliche Verkehrsfläche Ausgänge
und Ausfahrten anzuordnen, Fenster einzurichten und
Anschlüsse an die in der öffentlichen Verkehrsfläche
liegenden Leitungen herzustellen. Dem steht die Verpflichtung
zur Erbringung der – Anliegerleistungen gegenüber.
» Flächennutzungsplan
Der
Flächennutzungsplan ist der „vorbereitende Bebauungsplan“. Er bezieht
sich auf das ganze Gemeindegebiet und stellt neben der tatsächlich
gegebenen die beabsichtigte Bodennutzung einer Gemeinde dar. Er enthält
keine verbindlichen „Festsetzungen“ wie der Bebauungsplan. Dargestellt
werden können sowohl Bauflächen (allgemeine Art der Nutzung) als auch
Baugebiete (besondere Art der baulichen Nutzung).
Flurkarte
Eine Flurkarte zeigt eine Flur. Eine Flur ist ein abgegrenztes Gebiet
und Teil einer Gemarkung.
Flure können wiederum in Flurstücke aufgeteilt sein, die alle eine
Flurnummer haben.
Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Flurkarten und
Gemarkungskarten werden im Katasteramt aufbewahrt.
» Flurstück
Ein
Flurstück ist der Teil einer Flur, der von Linien eingeschlossen und im
Kataster mit besonderer Nummer aufgeführt ist. Ein Flurstück darf nicht
Flächen aus verschiedenen Grundstücken umfassen. Mehrere Flurstücke
können jedoch im Grundbuch ein „Grundstück“ bilden.
Fruchtgenussrecht
vertraglich eingeräumtes Recht, eine
fremde Sache unter Schonung der Substanz ohne alle Einschränkungen
zu gebrauchen (z.B. Fruchtgenußrecht an einem
Miethaus - die Einkünfte fließen dem Fruchtgenussberechtigten
zu).
Gaube
Gauben (auch: Gaupen) sind genehmigungspflichtige Dachaufbauten in der
Schräge des Daches. Sie dienen der besseren Belichtung und Belüftung der Dachräume.
Zusätzlich wird durch den Einbau einer Gaube Wohn- und Nutzfläche dazu
gewonnen.
»General Features of Supplier Relations Modell Das Modell differenziert die vier Schwerpunkte Lieferantenbasis,
vertikale Kooperationsintensität, Materialgruppe und horizontale
Kooperationsintensität.
» Global Sourcing Bei Global Sourcing wird der Gesamtmarkt als potenzielle Bezugsquelle
angesehen. Es handelt sich um eine bewusste und systematische
Ausdehnung der Beschaffung auf internationale Beschaffungsquellen aus
strategischen Gründen.
Garconniere
Aus dem französischen stammender
Ausdruck für Junggesellenwohnung, speziell für
Einpersonenhaushalte geeignete Kleinwohnung in zeitgemäßer
Ausstattung.
» Gebäude
Nach
dem Bauordnungsrecht sind Gebäude „selbständig benutzbare, überdachte
bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet
sind, dem Schutz von Mensch und Tier zu dienen“. Dabei kommt es auf die
Umschließung durch Wände nicht an. Die Überdachung allein ist
ausreichend. Gebäude müssen jedoch eine selbständige baukörperhafte
Begrenzung aufweisen und für sich benutzbar sein.
» Gebäudeversicherung
Eine
Gebäudeversicherung ist eine Sachversicherung, die sich auf einzelne
Gefahrenbereiche bezieht. Umfassenden Versicherungsschutz bietet die
„verbundene Wohngebäudeversicherung“. Sie deckt Schäden ab, die durch
Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz (Zweig
Feuerversicherung), ferner Schäden die durch bestimmungswidrige
auslaufendes Leitungswasser, Rohrbruch und Frost entstehen (Zweig
Leitungswasserversicherung). Hinzukommen Schäden durch Sturmeinwirkung
(ab Windstärke 8) und Hagelschäden. Grundsätzlich werden auch die
Kosten für Aufräumen der Schadenstätte und die Abbruchkosten, sowie ein
etwaiger Mietausfall ersetzt. Einbezogen werden kann auch ein
Versicherungsschutz gegen Elementarschäden (Schäden durch
Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben) und Glasschäden.
Gebührenordnung für Architekten
Regelung über die Mindestgebühren
(Honorare) für die Architektenleistungen. Bei Bauvorhaben
wird die Höhe der Gebühr in Abhängigkeit
von den Herstellungskosten und dem Ausbauverhältnis
nach einer Prozenttabelle berechnet; sonstige Leistungen
werden nach Zeitaufwand abgegolten.
Gemeinnützige Bauvereinigung
mit der Errichtung und Verwaltung von
Häusern und Wohnungen befasstes Unternehmen, das
auf der Grundlage des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes
tätig ist und einer regelmäßigen Kontrolle
unterliegt.
Gemeinschaftsräume
der gemeinsamen Benutzung dienende Räume
in einem Wohnhaus - wie Kinderspielraum, Veranstaltungs-
und Hobbyräume, Sauna, Waschküche, Abstellräume
für Kinderwägen und Fahrräder etc. Zu
beachten sind hier die Bestimmungen über die Förderung
solcher Räume in den Bundesländern.
Genossenschaft
Unternehmen, das sich im Eigentum der
Genossenschafter befindet. Rechte und Pflichten der
Genossenschafter sind in einem Statut geregelt Jedes
Mitglied besitzt ein aktives und passives Wahlrecht
sowie Kontroll- und Einschaurechte.
Geometer
Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen,
zählt zu den Ziviltechnikern. Er ist für die
Vermessung von Grundstücken, Erstellung von Lageplänen,
Teilungsplänen etc. zuständig.
Gesamtbaukosten
sämtliche Kosten der Errichtung von
Wohnungen, Gemeinschaftseinrichtungen sowie von Gebäudeteilen
und Anlagen, die der gemeinsamen Benutzung der Bewohner
dienen. Weiters sind hier die Kosten von Garagen und
Abstellplätzen für KFZ sowie von Zivilschutzanlagen
aufgrund behördlicher Vorschriften unterzubringen;
schließlich auch die Herstellung von Gehsteigen,
Anschlussgebühren, Kosten für die Aufschließung,
Planung, Baubestrebung, Vorfinanzierung und Umsatzsteuer.
Gesamtbaukosten (angemessene)
von der jeweiligen Landesregierung festgesetzter
Höchstbetrag für die Summe aller vorgenannten
Kosten je Quadratmeter Nutzfläche; wird auch als
"Förderungslimit" bezeichnet.
Geopathogene Zonen
unterirdische Wasseradern, Bruchzonen,
Verwerfungen haben auf die Gesundheit einen negativen
Einfluss. Das Vorhandensein dieser Reaktions- und Strahlungszonen
wird von einem Rutengänger (Radiästhet) festgestellt.
Gewerke
von verschiedenen Firmen - Baumeister
und Professionisten - zu erbringende Teilleistung zwecks
Herstellung eines Bauwerks.
» Gewerbemietvertrag
Der
Gewerbemietvertrag unterscheidet sich vom Wohnungsmietvertrag
hauptsächlich dadurch, dass er kaum gesetzlichen Beschränkungen
unterliegt.
Viele gesetzliche Regelungen des Mietrechts, insbesondere Regelungen
des Mieterschutzes, können bei Gewerbemietverträgen ausgeschlossen oder
abgeändert werden. Wegen des hohen Gestaltungsspielraumes sind
Formularmietverträge im gewerblichen Bereich nur eingeschränkt nutzbar.
Gemeinschaftseigentum
Jeder Wohnungseigentümer ist nicht nur Eigentümer seiner Wohnung,
sondern auch Miteigentümer des gemeinschaftlichen Eigentums.
Gemeinschaftseigentum ist alles, was nicht Sondereigentum ist, also z.
B. das Fundament, alle tragenden Mauern, das Dach, die Heizung, die
Hauptwasserleitung, das Treppenhaus, die Außenanlagen ...
Generalunternehmer
Ein Generalunternehmer erbringt Bauleistungen schlüsselfertig zu einem
festen Preis und zu einem festen Termin, wobei Teile der Bauleistungen
in eigenem Namen und für eigene Rechnung an Subunternehmer vergeben
werden können.
Geschlossener
Immobilienfonds
Beim geschlossenen Immobilienfonds wird für ein bestimmtes Objekt, das
aus einem oder mehreren Bauvorhaben bestehen kann, ein gesonderter
Fonds gegründet. Im Gegensatz zum offenen Fonds ist das
Zertifikatskapital auf eine festgelegte Summe begrenzt, die sich nach
der Höhe des für die Investition benötigten Eigenkapitals richtet. Die
Zertifikatsinhaber werden entweder Gesellschafter einer KG oder einer
BGB-Gesellschaft oder Miteigentümer nach Bruchteilen an den
Grundstücken.
Geschossflächenzahl
(GFZ)
Die GFZ gibt an, wie viel qm Geschossfläche je qm Grundstücksfläche
zulässig sind und wird folgend berechnet: Grundstücksfläche x GFZ =
Geschossfläche z. B.: Für den Bau eines zweigeschossigen Wohnhauses ist
eine GFZ von 0,4 festgelegt worden. Das Grundstück hat eine Größe von
450 qm. 450 (qm) x 0,4 (GFZ) = 180 (qm). Das Grundstück darf also mit
einem Wohnhaus mit einer Geschossfläche von 180 qm, verteilt auf die
beiden Geschossen bebaut werden.
Gewährleistung
Architekt und Bauunternehmer haben zeitlich befristet für die
ordnungsgemäße und vertragsgemäße Erfüllung ihrer Leistungspflichten
einzustehen (= Gewährleistung). Die Frist dafür ist gesetzlich oder
einzelvertraglich begrenzt. Nach dem BGB beträgt die
Gewährleistungsfrist 5 Jahre, nach der VOB 2 Jahre nach erfolgter
Abnahme oder entsprechenden Vorgängen, z.B. der Schlusszahlung.
Innerhalb der Gewährleistungsfrist hat der Auftraggeber einen Anspruch
auf Beseitigung von Mängeln (Baumangel), die auf eine vertragswidrige
Leistung zurückzuführen sind.
Grundbuch
Öffentliches Register, das beim Grundbuchamt geführt wird und dort auch
eingesehen werden kann, soweit berechtigtes Interesse besteht
(Grundbucheinsicht). Im Grundbuch ist jedes Grundstück im Bezirk auf
einem gesonderten Grundstücksblatt eingetragen. Es besteht aus dem
Bestandsverzeichnis und drei sog. Abteilungen. Abteilung I gibt
Auskunft über den Eigentümer; Abteilung II über Lasten und
Beschränkungen des Eigentums; Abteilung III über eingetragene
Grundschulden, Rentenschulden und Hypotheken. Für jede Eintragung in
das Grundbuch bedarf es einer öffentlichen oder öffentlich beglaubigten
Urkunde. Letztere werden in der sog. Grundakte abgelegt.
Grundbuchauszug
Der Grundbuchauszug wird vom Grundbuchamt angefertigt. Es ist eine
Abschrift des Grundbuchblattes. Hier stehen alle Einträge, die ein
Grundstück betreffen.
Wird u. a. benötigt für die Beleihungsprüfung (Beleihungsunterlagen)
sowie vor dem Ankauf einer Immobilie. Voraussetzung für die Anforderung
eines Grundbuchauszugs ist ein berechtigtes Interesse
(Grundbucheinsicht).
Grundbuch
Von den Bezirksgerichten wird für
jeden Bezirksgerichtssprengel ein Grundbuch geführt,
aus dem die Rechtsverhältnisse an den im Sprengel
befindlichen Liegenschaften ersichtlich ist. Die Grundbuchsprengel
sind in Übereinstimmung mit dem von den Vermessungsbehörden
geführten Verzeichnis (Grundkataster) in Katastralgemeinden
(KG) unterteilt.
Das Grundbuch ist öffentlich, das
Recht auf Einsichtnahme und Anfertigung von Auszügen
oder Abschriften steht jedermann zu. Seit der Umstellung
auf automationsunterstützte Datenverarbeitung (ADV)
ist dies bei den Grundbuchsgerichten sowie bei den mit
entsprechenden Anschlüssen ausgestatteten Notaren,
Rechtsanwälten oder Immobilientreuhändern
möglich. Lediglich das Personenverzeichnis (Verzeichnis
der Liegenschaftseigentümer) ist nicht öffentlich
einsehbar, sondern nur den Eigentümern selbst bezüglich
der sie betreffenden Daten oder Personen zugänglich,
die ein rechtliches Interesse nachweisen können
(z.B. Notare in Verlassenschaftsangelegenheiten). Die
Grundbuchskörper (aus einem oder mehreren mit Nummern
versehenen Grundstücken bestehend) bilden jeweils
eine mit einer Einlagezahl (EZ) versehene Grundbuchseinlage
Jede Einlage enthält im Gutsbestandsblatt
(A-Blatt) die zum Grundbuchskörper gehörenden
Grundstücke, ihr Ausmaß und ihre Benützungsart
(z.B. Baufläche, Wald, landwirtschaftliche Nutzung)
sowie die mit dem Grundstück verbundenen Rechte
(z.B. als herrschendes Gut bei Dienstbarkeiten) und
öffentlich-rechtliche Beschränkungen. Im Eigentumsblatt
(B-Blatt) scheint das Eigentumsrecht (bei Miteigentum
mit Anteil) mit allfälligen persönlichen Beschränkungen
des Eigentümers (z.B. Minderjährigkeit) auf.
Das Lastenblatt (C-Blatt) enthält
alle die Liegenschaft belastenden dinglichen Rechte
(z.B. – Hypotheken, Dienstbarkeiten als dienendes
Gut) sowie Vor- und Wiederkaufsrechte und Belastungs-
und Veräußerungsverbote.
Grundbuchblatt
Im Grundbuch liegt für jedes Grundstück ein Grundbuchblatt vor.
Grundbuchblätter sind gegliedert.
Sie bestehen aus einer Aufschrift des Grundbuchs, dem
Bestandsverzeichnis des Grundbuchs und den drei Abteilungen des
Grundbuchs.
Grunddienstbarkeiten
Bei Grunddienstbarkeiten handelt es sich um in Abteilung II des
Grundbuchs eingetragene Rechte Dritter an dem bezeichneten Grundstück.
Zu den Grunddienstbarkeiten gehören: Wegerechte, Leitungsrechte, Geh-
und Fahrtrechte.
Grunderwerbsteuer
Steuer, die auf den Umsatz von inländischen Grundstücken,
Wohnungseigentum, Erbbaurechten und Gebäuden auf fremdem Grund und
Boden erhoben wird. Sie fällt beispielsweise an beim Kauf, Tausch,
Erbschaft oder Schenkung. Der Steuersatz beträgt z. B. in Berlin 4,5
Prozent des Kaufpreises zuzüglich etwaiger sonstiger Leistungen, die
der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks übernimmt oder
gewährt.
Grundflächenzahl (GRZ)
Der Anteil eines Baugrundstücks, der bebaut wird heißt Grundfläche.
Über die GRZ wird das Maß der baulichen Nutzung bestimmt. Die GRZ sagt
aus, wieviel Quadratmeter bebaute Grundfläche pro Quadratmeter
Grundstücksfläche zulässig ist.
Grundpfandrechte
Zu den Grundpfandrechten gehören Hypotheken, Grundschulden und
Rentenschulden. Damit sie Gültigkeit zu erlangen, müssen sie jeweils
unter Angabe des Namens des Gläubigers und des Geldbetrags im Grundbuch
eingetragen werden.
Grundschuld
Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass an denjenigen, zu dessen
Gunsten sie erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu
zahlen ist. Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld von einer zu
sichernden Forderung unabhängig (Akzessorietät).
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben. Sie ist die Steuer auf
den Grundbesitz und wird vierteljährlich erhoben. Für die Besteuerung
ist der Einheitswert, der Hebesatz und die Steuermesszahl maßgebend.
Hausgeld
Monatliche Vorausleistung des Wohnungseigentümers zur Deckung der
laufenden Ausgaben und Aufwendungen für das gemeinschaftliche Eigentum,
die nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres genau abgerechnet werden. Das
Hausgeld setzt sich u. a. aus folgenden Kostenpunkten zusammen:
Betriebskosten, Heizungskosten, Warmwasserkosten,
Instandsetzungsrücklage, Verwalterkosten. Grundlage ist der
Wirtschaftsplan, den der Verwalter jährlich aufzustellen hat. Wird oft
auch als Wohngeld bezeichnet.
» Halbfabrikate Halbfabrikate gehen als Teil- oder Baugruppen in das Produkt ein. Sie
sind bereits bearbeitet oder vormontiert und besitzen einen höheren
Reifegrad als Hilfsstoffe.
» Handelswaren Handelswaren werden nicht erzeugt und gehen nicht in den
Produktionsprozess ein. Sie ergänzen lediglich als nahezu unverändert
verkaufte Waren das Sortiment. » Hausratversicherung
Die
Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz für die
Wohnungseinrichtung und sonstige in der Wohnung aufbewahrte
Wertgegenstände. Der Versicherer zahlt immer dann den
Wiederbeschaffungswert, wenn das Hab und Gut in den eigenen vier Wänden
durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Explosion oder auslaufendes
Leitungswasser beschädigt oder durch Einbrecher gestohlen wurde
(Einbruchdiebstahl, Raub, nicht aber einfacher Diebstahl, was
unverschlossenen Zugang zum Hausinneren voraussetzt).
» Hedging
Das Hedgegeschäft ist ein Sicherungsgeschäft zur Ausschaltung oder Begrenzung von Preisrisiken.
» Hilfsstoffe
Hilfsstoffe haben einen ergänzenden Charakter sind aber durchaus wichtig. Der Mengenanteil am Fertigprodukt ist unbedeutender.
Herstellungskosten
Zu den Herstellungskosten gehören z.B. Genehmigungskosten,
Architektenkosten, Baukosten etc. Die Herstellungskosten gehen in die
Abschreibung mit ein.
Hypothek
Ein Pfandrecht an einer Liegenschaft wird
Hypothek oder Grundpfand genannt (§ 448 ABGB).
Sie dient zur Sicherstellung einer Forderung des Hypothekargläubigers
gegen den Liegenschaftseigentümer (z.B. aus einem
Darlehensvertrag). Im – Grundbuch wird die Hypothek
im Lastenblatt der betreffenden Grundbuchseinlage eingetragen.
Zusätzlich zur Hauptforderung können Nebenforderungen
(Zinsen, Verzug- und Zinseszinsen, Rechtsanwaltskosten,
Exekutionskosten etc.) durch eine Nebengebührensicherstellung
(Nebengebührenkaution) sichergestellt werden.
Bei Höchstbetragshypothek (Kredithypothek)
wird nur ein Höchstbetrag angegeben, in dem auch
Zinsen und Nebengebühren Deckung finden müssen.
Im Rahmen dieses Höchstbetrages können gewährte
und zu gewährende Kredite aller Art, jedoch keine
Darlehen, sichergestellt werden.
Das Pfandrecht kann für dieselbe
Forderung ungeteilt auf zwei oder mehrere Grundbuchskörper
(Einlagen) eingetragen werden. Eine Einlage wird als
Haupteinlage, die übrigen werden als Nebeneinlagen
bezeichnet. Davon unabhängig haftet jede Liegenschaft
für die ganze Forderung des Gläubigers (Simultanhypothek).
Soll eine mit einer Hypothek belastete
Liegenschaft übertragen, die Hypothek aber nicht
vom Erwerber übernommen werden, so hat der Verkäufer
für die Lastenfreistellung zu sorgen und dem Käufer
die für die Löschung der Hypothek erforderliche
Urkunde (Löschungsquittung) zur Verfügung
zu stellen.
Immobilienmakler
(Grundstücksmakler, Wohnungsmakler). I. d. R. freier Gewerbetreibender
(Gewerbeanmeldung nach § 34c Gewerbeordnung), der Interessenten
Wohnimmobilien, gemischt genutzte oder gewerbliche Objekte nachweist
oder vermittelt. Er erhält für seine erfolgreichen Bemühungen
(Erfolgsprinzip) eine Maklerprovision.
» Immobilie
Eine
Immobilie oder Liegenschaft ist ein Grundstück inklusive darauf
befindlicher Gebäude und deren Zubehör. Juristisch gesehen ist es
"unbewegliches Gut", woher sich auch das Wort Immobilie ableitet:
Lateinisch im-mobilis für eine nicht bewegliche Sache.
Immission
Störung des Eigentums an einem Grundstück
durch Einwirkungen, die von einem anderen Grundstück
ausgehen wie z.B. Lärm- oder Geruchsbelästigungen
und das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche
Maß überschreiten. Der Eigentümer des
beeinträchtigten Grundstückes kann eine Unterlassungsklage
erheben, unter bestimmten Voraussetzungen auch einen
Ausgleichsanspruch fordern (§ 364 ABGB).
» Indirekte Güter
Indirekte Güter, wie z.B. Rohstoffe, sind Güter die nicht unmittelbar in den Wertschöpfungsprozess aufgenommen werden.
» Indexmiete
Im
Mietvertrag kann vereinbart werden, dass die Höhe der Miete durch den
vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die
Lebenshaltung aller deutschen Privathaushalte bestimmt wird.
Indexmieten werden nur selten vereinbart.
Läuft eine solche Vereinbarung, muss die Miete jeweils mindestens für
ein Jahr gleich bleiben Erhöhungen der Betriebskosten und
Mieterhöhungen bei Modernisierungen dürfen trotzdem vorgenommen werden.
Eine Mieterhöhung bei Modernisierung darf während der Indexmiete
allerdings nur stattfinden, wenn die baulichen Maßnahmen aufgrund von
Umständen nötig geworden sind, für die der Vermieter nichts konnte.
Will der Vermieter die Miete an den Preisindex anpassen, muss er dies
durch Erklärung in Textform dem Mieter bekannt geben. Die Erklärung
muss enthalten: Eingetretene Änderung des Preisindex jeweilige Miete
oder Erhöhung in einem Geldbetrag.
Ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung muss die
erhöhte Miete gezahlt werden. Diese in § 557 b BGB geregelten Maßgaben
sind nicht durch Mietvertrag zum Nachteil des Mieters abänderbar.
» Investorenwettbewerb
Wettbewerbsverfahren,
mit dessen Hilfe unter mehreren Interessenten für eine zu veräußernde
Liegenschaft derjenige Investor ausgewählt werden soll, der aus Sicht
der Planungsbehörde das beste Konzept für das betreffende Objekt
vorlegt. Entscheidende Kriterien können dabei beispielsweise
städtebauliche Aspekte, Nutzungskonzepte oder auch spezielle Lösungen
für den Umgang mit denkmalgeschützter Bausubstanz sein.
Interessengemeinschaft
Zusammenschluss von Bewohnern für
die Vertretung gemeinsamer Interessen. Rechtlich kann
dies in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
geschehen oder in einer losen Gemeinschaft von Miteigentümern
nach dem ABGB.
Investitionsablöse
Aufwandersatz gemäß §
10 Mietrechtsgesetz für den Hauptmieter einer Wohnung,
der in den letzten 20 Jahren vor Beendigung des Mietverhältnisses
Aufwendungen zu wesentlichen Verbesserung der Wohnung
gemacht hat, die über seine Mietdauer hinaus wirksam
und von Nutzen sind. Der Mieter hat dem Vermieter den
Anspruch schriftlich anzuzeigen (spätestens mit
der Aufkündigung, ansonsten innerhalb von 2 Monaten
ab Rechtskraft des Räumungstitels).
Die Höhe des Anspruches wird nach
den durch Rechnungen belegten tatsächlichen Kosten
berechnet, wobei ab Vollendung der Investition eine
jährliche lineare Abschreibung vorzunehmen ist.
Diese beträgt außer in den Fällen des
§ 10 Abs 3 MRG 1/20 pro Jahr. In den Fällen
des § 10 Abs 3 MRG 1/10 pro Jahr.
Wurden die Aufwendungen mit öffentlicher
Förderung getätigt, so erfolgt die lineare
Abschreibung nach Laufzeit des Förderungsdarlehens.
Instandhaltungskosten
Kosten, die infolge Abnutzung, Alterung und Witterung zur Erhaltung des
bestimmungsgemäßen Gebrauchs der baulichen Anlagen während ihrer
Nutzungsdauer aufgewendet werden müssen.
Instandhaltungsrücklage
Die Instandhaltungsrücklagen werden angelegt, um die
Instandhaltungskosten abzudecken. Diese Kosten entstehen durch
Reparaturen, die notwendig werden, um das Gemeinschaftseigentum zu
erhalten und sind Bestandteil des monatlichen Wohn- oder Hausgeldes.
Jahresabrechnung
Der Verwalter von Gemeinschaftseigentum muss nach Ablauf eines
Kalenderjahres eine Abrechnung über Vorschüsse der Wohnungseigentümer
und Ausgaben aufstellen, um zu zeigen, dass diese dem Wirtschaftsplan
entsprechen.
» Jahrensnettomiete
Als
Jahresnettomiete bezeichnet man die Miete pro Jahr, aus dem die
Betriebs- und Heizkosten vollständig ausgegliedert sind. Diese
Nettomiete wird auch Grundmiete oder Nettokaltmiete genannt.
Kapitalanlageimmobilie
Eine Immobilie wird nicht für den Eigenbedarf erworben, sondern um aus
ihrer Vermietung Rendite und evtl. Steuerersparnisse zu erhalten.
Katasteramt
Die Katasterämter führen die örtlichen Kataster.
Die örtlichen Grundstücke sind darin verzeichnet, aber auch
Erbbaurechte und Wohnungseigentum.
» Katalog (elektronische) Alle Hersteller veröffentlichen ihr Produktangebot in Form von
Katalogen, die sie an ihre Kunden weitergeben. Diese Kataloge enthalten
alle für einen Artikel wichtigen Informationen inklusive Preistabellen,
Aufschlägen, Zubehör-Artikel usw. Der Vorteil ist, dass die Daten im
Warenwirtschaftssystem des Händlers zur Bearbeitung von Angeboten und
Aufträgen direkt benutzt werden können.
Kategoriemietzinse
Mit dem Mietrechtsgesetz 1982 eingeführte
Mietzinsobergrenzen für Wohnungen, die nach ihrer
Ausstattung in eine der vier Kategorien (A, B, C, D)
des § 16 Abs. 2 MRG fallen. Die Kategoriebeträge
dienen als Bemessungsgrundlage für die Berechnung
der – Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge
und für Mietzinserhöhungen zur Finanzierung
von Instandhaltungsarbeiten gemäß §
18 ff MRG sowie zur Ermittlung des Mietzinses bei Eintritt
von bestimmten nahen Angehörigen in Wohnungsmietverträge.
Bei der Neuvermietung von Wohnungen richtet
sich die Mietzinsbildung für Wohnungen der Kategorien
B unter 130 m2 Nutzfläche, C und D nach den Kategoriebeträgen,
sofern nicht ein Ausnahmetatbestand (§ 16 Abs.
1 MRG) gegeben ist.
Kategoriesätze je m ² ab 1.
Juli 2004 einhebbar gem. § 15a MRG
Kategorie A 2,77 €
Kategorie B 2,08 €
Kategorie C 1,39 €
Kategorie D 0,69 €
Kategorie D brauchbar 1,39 € Anmietung
nach 1.3.1994
Kategorie D unbrauchbar 0,69 € Anmietung nach 1.3.1994
Kaution
Sicherstellung (z.B. durch einen Barbetrag
oder ein Sparbuch) eines Vertragsteiles für den
Fall der Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen durch
den anderen Vertragsteil (z.B. bei Mietverträgen
Stellung einer Kaution durch den Mieter zur Deckung
allfälliger Mietzinsrückstände oder Beschädigungen
des Mietgegensandes bzw. Inventars).
Konsensmäßiger Zustand
Bei Gebäuden oder baulichen Anlagen
jener Zustand, der sich jeweils aus dem letztgültigen
Stand der erteilten Baubewilligungen) und den zugehörigen
Beilagen (Lageplan, Baupläne, Baubeschreibung,
statische Berechnungen, Detailpläne usw.) ergibt.
Dieser Zustand ist herzustellen und zu erhalten, die
Benützung darf nur im Rahmen des Konsens (Widmung)
erfolgen.
Katasterkarte
Flurkarte. Zeichnerische Darstellung der Grundstücke eines Bezirks nach
Lage und Größe.
» Katasteramt
Vermessungsamt
ist allgemein eine Bezeichnung für eine staatliche oder kommunale
Behörde oder deren organisatorischen Teil, die Aufgaben des amtlichen
Vermessungswesens wahrnimmt. Je nach Organisationsform in den einzelnen
Ländern bezeichnet Vermessungsamt, Katasteramt oder Vermessungs- und
Katasteramt die Behörde oder Organisationseinheit, die für
Grundstücksvermessungen und die Führung des Liegenschaftskataster als
amtliches Verzeichnis der Grundstücke zuständig ist.
» Konkurrenzschutz
Die
Pflicht des Vermieters zur Gewährung des ungestörten vertragsgemäßen
Gebrauchs von Flächen und Räumen zum Betrieb eines gewerblichen oder
freiberuflichen Betriebes umfasst auch die Verpflichtung, Konkurrenz in
anderen Räumen des Mietgrundstücks oder auf unmittelbaren
Nachbargrundstücken – soweit sie dem Vermieter gehören – fernzuhalten.
Konventionalstrafe
Vergütungsbetrag, der für den
Fall der Nichteinhaltung eines Vertrages vereinbart
werden kann.
Kostenvoranschlag
eine detaillierte Aufstellung aller zur
Herstellung des Bauwerkes notwendigen Arbeiten und Materialien
sowie eine Berechnung der mutmaßlichen Kosten.
Es gilt darauf zu achten, ob es sich um einen verbindlichen
oder unverbindlichen Kostenvoranschlag handelt, um einen
Pauschalpreis oder einen summarische Schätzung.
K-Wert
Der k-Wert wird auch Wärmedurchgangszahl genannt.
Durch einen Baustoff geht Wärme hindurch, d.h., es findet
Energieverlust statt. Der k-Wert gibt die Höhe des Energieverlustes an.
Ein niedriger Wert bedeutet, dass ein Material eine gute Dämmleistung
aufweist.
Leerrohr
Damit in einem Haus auch nach dem Bau noch Kabel (z. B. für weitere
Telefon- oder Elektroleitungen) eingezogen werden können, werden
Leerrohre verlegt.
» Lageplan
Der
Lageplan gehört zu den Bauvorlagen und Beleihungsunterlagen. Soweit der
Lageplan Bestandteil einer Bauvorlage ist, muss er bestimmte, in den
Bauvorlagenverordnungen der Bundesländer bezeichnete Darstellungen
enthalten. Sie sind länderunterschiedlich geregelt. In der Regel zählen
hierzu der Maßstab (in der Regel 1:500) die Lage des Grundstücks zur
Himmelsrichtung, die Bezeichnung des Grundstücks (Gemeinde, Straße,
Hausnummer, Grundbuch, Gemarkung, Flur, Flurstück), Flächeninhalt und
katastermäßige Grenzen des zu bebauenden Grundstücks und der
Umgebungsgrundstücke, der vorhandene Gebäudebestand sowie im
Liegenschaftsbuch enthaltene Hinweise auf Baulasten.
» Letter of Intent (LOI)
Unter
einem Letter of Intent versteht man die Absichtserklärung einer Person
oder Partei, die damit ihr Interesse an Verhandlungen, an einem
Abschluss oder auch an zielgerichteten Gesprächen zum Ausdruck bringt.
Häufig wird das Instrument dann eingesetzt, wenn es um langfristige
oder / und komplizierte Verhandlungen geht, wobei die Punkte
festgehalten werden, über die man bereits Einigung erzielt hat. Für die
beteiligten Parteien hat die Absichtserklärung keine bindende Wirkung,
ein Rechtsanspruch kann daraus nicht hergeleitet werden. Der Letter of
Intent soll die Bedeutung der Transaktion unterstreichen und eine
moralische oder psychologische Wirkung entfalten.
» Liegenschaftskarte
Die
Liegenschaftskarte – auch Flurkarte oder Katasterkarte genannt – ist
eine maßstäbliche verkleinerte Darstellung aller Liegenschaften
(Flurstücke und Gebäude) und bildet den bildlichen Teil des
Liegenschaftskatasters. Sie ist mit ihrem flächendeckenden Nachweis der
Lage und Abgrenzung das amtliche Verzeichnis der Grundstücke für das
Grundbuch und damit die Grundlage für die Sicherung des Eigentums an
Grund und Boden in Deutschland.
»Lieferantenbasis Die Lieferantenbasis lässt sich in die geografische Struktur und die Lieferantenanzahl einteilen.
» Lieferantenbasis - Geografische Struktur Die geografische Struktur definiert die regionale Herkunft der
Lieferanten, dass heißt betrachtet man den weltweiten Beschaffungsmarkt
(Global Sourcing) oder kauft man bei den Lieferanten vor Ort ein (Local
Sourcing). » Loft
Nach
Langenscheidt: Zur Wohnung (und/oder Arbeitsplatz) umgestaltete
ehemalige Fabriketage. Sie zeichnet sich durch weitläufige, meist hohe
und lichtoffene Raumgestaltung und großzügigen, individuellen
Grundrissen fernab des Alltäglichen aus. Die Geburt des Loft-Living
fand in den USA statt.
Lineare Abschreibung
Vermietete oder teilweise vermietete Wohngebäude können bis zur vollen
Absetzung mit folgenden, von Jahr zu Jahr gleich bleibenden Sätzen
abgeschrieben werden: Gebäude, die vor dem 1.1.1925 fertig gestellt
wurden: 2,5 Prozent, Gebäude, die nach dem 31.12.1924 errichtet wurden:
2 Prozent der Herstellungs– bzw. Anschaffungskosten.
Loggia
Aus dem italienischen (Loge), einer Wohnung
vorgelagerter Raum, der – im Gegensatz zu einem
Balkon – nur an einer Seite offen, sonst aber an
fünf Seiten von Wänden, Boden und Decke umschlossen
ist. Die Bodenfläche einer Loggia gehört –
anders als Balkon- und Terrassenflächen –
zur Nutzfläche i. S. des § 17 Mietrechtsgesetz.
Löschungsbewilligung
Öffentlich beglaubigte Erklärung des Berechtigten, dass er ein zu
seinen Gunsten im Grundbuch eingetragenes Recht aufgibt.
Löschungsvormerkung
Die Löschungsvormerkung wird im Grundbuch eingetragen.
Damit werden Ansprüche gesichert, die ein Grundpfandrechtsgläubiger (z.
B. Bank) gegen den Eigentümer hat.
Leasingvertrag
Entgeltliche Überlassung des Gebrauches
von beweglichen oder unbeweglichen Gütern auf Zeit
verbunden mit einer Option, die im Regelfall dem Leasingnehmer
nach Ablauf der Vertragsdauer eine Verlängerung
des Leasingvertrages oder den Kauf des Leasinggutes
einräumt. Der Leasingvertrag ist im österreichischen
Recht nicht als eigener Vertragstypus geregelt, nach
der Judikatur enthält er Elemente des Miet- und
Kaufvertrages. Es gibt nach Art des Leasinggutes (bewegliche
oder unbewegliche Güter) und dem Zweck des Leasinggeschäftes
(kurzfristiger Bedarf, Finanzierungsinstrument, steuerliche
Überlegungen) verschiedene Formen.
Leibrentenvertrag
Beim Leibrentenvertrag (§ 1284 ff
ABGB) ist für eine vorweg erbrachte einmalige Leistung
(z.B. Übertragung des Eigentums an einem Grundstück)
eine Dauerleistung (Rente) auf Lebenszeit einer bestimmten
Person zu erbringen. Die Dauer der Leibrente kann von
der Lebensdauer des einen oder anderen Vertragsteiles
oder auch einer dritten Person abhängen. Der häufigste
Fall ist die Leibrente auf Lebensdauer des Empfängers.
Der Leibrente ähnlich ist das Ausgedinge,
dem zumeist ein bäuerlicher Übergangsvertrag
zugrunde liegt und bei dem die Versorgung des früheren
Eigentümers der bäuerlichen Liegenschaft im
Vordergrund steht.
Leibrente und Ausgedinge können einschließlich
der – Wertsicherungsklausel als – Reallast
verbüchert werden.
Leistungsverzeichnis
dem Abschluss eines Bauvertrages gehen
Verhandlungen der Vertragsbedingungen und die Abgabe
eines Angebots voraus. Grundlage des Vertragesangebots
des Bauhandwerkers ist das Leistungsverzeichnis. Es
wird vom Architekten erstellt und enthält - nach
Positionen aufgegliedert - alle Leistungen, die vom
Bauhandwerker erbracht werden sollen, inklusive Materialien-
und Mengenangaben. Das Leistungsverzeichnis wird für
jedes Gewerk einzeln ausgeschrieben.
Makler-
und Bauträgerverordnung (MaBV)
Die MaBV regelt die Pflichten von Gewerbetreibenden, die nach § 34c
GewO der Erlaubnis bedürfen, namentlich der Immobilienmakler, der
Bauträger und der Baubetreuer.
Mängelrüge
Wurde ein Bauwerk entgegen den Regeln
der Baukunst errichtet und entspricht nicht den Vertragsvereinbarungen,
liegt ein Baumangel vor. Dafür haftet innerhalb
der Gewährleistungsfrist (Gewährleistung)
der ausführende Unternehmer. Der Bauherr reagiert
also entsprechend seiner Interessenlage, bringt eine
Mängelrüge schriftlich vor und fordert den
ausführenden Unternehmer auf, in einem gesetzten
Zeitrahmen den Mangel zu beseitigen. Hält der Verursacher
den Termin nicht ein, setzt der Bauherr eine zweite
Frist zur Nachbesserung oder beauftrag eine andere Firma
mit der Ersatzvornahme. Darüber hinaus besteht
die Möglichkeit, dass der Bauherr die erste Frist
setzt und sie mit einer Ablehnungsandrohung verbindet.
Das Nachbesserungsrecht des ausführenden Unternehmers
endet; und der Bauherr kann Minderungs- und Schadenersatzansprüche
geltend machen.
Mansarde
Für Wohnzwecke ausgebautes Dachgeschoss
(benannt nach Francois Mansart, franz. Baumeister im
17. Jahrhundert).
» Maklerrecht
Immobilienmakler
allgemein Der Begriff „Makler“ bzw. die Tätigkeit „makeln“ leitet sich
vom Niederdeutschen Begriff „maken“ ab. Wer makelt, vermittelt.
Historisch ist der typische Makler seit mehr als 200 Jahren bekannt.
Damals wie heute bestanden und bestehen zahlreiche und vielfältige
Vorurteile gegen den Makler. 1973 z.B. wurde auf dem SPD Parteitag ein
absolutes Berufsverbot für Makler gefordert.
Immobilienmakler bringen Angebot und Nachfrage zum Ausgleich. Sie haben
eine wichtige und verantwortungsvolle Marktfunktion.
Laien sind häufig der Auffassung, der Makler mache nur eine kurze
Besichtigung und kassiere dafür eine hohe Provision. Tatsächlich hat
der Immobilienmakler die Möglichkeit, hohe Provisionen zu verdienen.
Für den Laien nicht erkennbar ist, wie viel Arbeit, persönlicher
Einsatz, Know-how und Engagement erforderlich ist, damit die Provision
nicht reiner Glücksfall ist.
Wer als Immobilienmakler langfristig auf einen hart umkämpften Markt
erfolgreich werden und bleiben möchte, muss seriös und professionell
Arbeiten. Die Maklertätigkeit erfordert u.a. Verhandlungsgeschick,
Einfühlungsvermögen, umfangreiche Kenntnisse in unterschiedlichen
Bereichen und auch z.B. die Bereitschaft an Samstagen und Sonntagen zu
arbeiten.
Die Herausforderung des Berufes besteht häufig in der eigentlichen
Vermittlungstätigkeit. Der Makler ist nicht Vertreter des Verkäufers
oder Käufers, er steht als Vermittelnde Person zwischen den Parteien
mit gegenläufigen Interessen: Der Eigentümer eines Objektes möchte beim
Verkauf seines Hauses einen möglichst hohen Kaufpreis erzielen, der
Kaufinteressent wiederum sucht ein möglichst preiswertes Idealobjekt.
» Mietkauf
Beim
Mietkauf handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung mit dem
Vermieter, die dem Mieter das Recht einräumt, das gemietete Objekt
unter Anrechnung der eines Teils der gezahlten Miete auf den im
Mietvertrag bestimmten Kaufpreis innerhalb oder nach Ablauf einer
bestimmten Zeit zu erwerben. Solche Mietkaufverträge bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der notariellen Beurkundungsform. Das Ankaufsrecht wird
durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch abgesichert.
» Mietkaution
Bei
der Mietkaution handelt es sich um eine Sicherheitsleistung, die der
Vermieter vom Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses verlangen kann.
Die Kaution ist sowohl im freifinanzierten als auch im öffentlich
geförderten Wohnungsbau (hier aber nicht als Absicherung gegen
Mietausfall) zulässig. Sie darf höchstens drei Monatsmieten (Grundmiete
ohne Betriebskosten) betragen.
» Mietrecht
Informationen rund ums Mietrecht, Mietvertragsarten, Mietzahlung, Kündigungsfristen und Mietkaution.
Mietverträge
siehe auch Bestandsverträge
Hauptmietverträge über Wohnungen,
Geschäftsräume etc. werden zwischen dem Eigentümer
oder dem Fruchtnießer einer Liegenschaft bzw.
dem Wohnungseigentümer und dem Mieter abgeschlossen.
Bei Mietverträgen auf unbestimmte Zeit kann der
Vermieter den Mietvertrag nur aus wichtigen Gründen
(§ 30 MRG) kündigen (Kündigungsschutz).
Dagegen enden auf bestimmte Zeit geschlossene
Mietverträge durch Zeitablauf ohne Kündigung.
Untermietverträge über Wohnungen
oder Geschäftsräume werden zwischen dem Hauptmieter
und dem Untermieter abgeschlossen und können auf
unbestimmte Zeit (Kündigungsschutz des Untermieters)
oder auf längstens 5 Jahre befristet vereinbart
werden.
Miteigentumsanteil
Der Miteigentumsanteil ist der Anteil an gemeinschaftlichem Eigentum.
Er wird in der Teilungserklärung festgelegt.
Miethöhegesetz (MHG)
Das MHG regelte die Möglichkeiten von Mieterhöhungen im so genannten
freifinanzierten Wohnungsbau, namentlich das Verfahren zur Ermittlung
der ortsüblichen Vergleichsmiete. Seit dem 1.9.2001 sind diese
Regelungen in die §§ 558 – 560 BGB integriert und das MHG ist außer
Kraft getreten.
Mietspiegel
Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten, soweit die Übersicht
von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der
Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist. Die
Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung Vorschriften über den
näheren Inhalt und das Verfahren zur Aufstellung und Anpassung von
Mietspiegeln erlassen. Ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) ist
ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen
erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der
Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. Er ist im Abstand von
zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen und nach vier Jahren neu zu
erstellen. Die Mietspiegel liefern Orientierungsgrößen für
Mietanhebungen im freifinanzierten Wohnungsbau.
Maisonette
Zweigeschossige Wohnung innerhalb eines
mehrstöckigen Gebäudes, vielfach in der Form
einer zweigeschossigen Dachwohnung.
Mezzanin
Speziell in Miethäusern aus der Zeit
der Jahrhundertwende häufige Bezeichnung für
das Geschoss zwischen dem Erdgeschoß und dem Hochparterre
oder dem ersten Stock des Hauses ("Halbstock").
Mündelsicherheit
Sicherheit, die für die Anlage des
Geldes von Mündeln (Pflegebefohlenen, d. s. Personen,
die unter Vormundschaft stehen) gesetzlich vorgeschrieben
ist. §§ 230 ff ABGB nennen die mündelsicheren
Anlagen wie Spareinlagen bei inländischen Banken
mit einem entsprechenden Deckungsstock bzw. Bundes-
oder Landeshaftung, bestimmte Wertpapiere und Forderungen
oder Hypotheken an inländischen Liegenschaften.
Land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften dürfen
in diesem Fall nicht über 2/3, andere Liegenschaften
nicht über die Hälfte des gemeinen Wertes
belastet werden. Auch der Erwerb inländischer Liegenschaften
ist zur Anlegung von Mündelgeld unter bestimmten
Voraussetzungen geeignet.
Der Nominalzins ist der jährlich zu entrichtende Zins für das
Nominalkapital.
Die vereinbarte Tilgung und der Nominalzins bestimmen die Höhe der
laufenden monatlichen Belastung. Es muss vereinbart werden, ob der
Nominalzins fest (Zinsfestschreibung) oder variabel ist.
Nebenkosten bei Immobiliengeschäften
Mit Immobiliengeschäften sind verschiedene
Nebenkosten verbunden, die zusätzlich zum Kaufpreis
bzw. dem Miet- oder Pachtzins kalkuliert werden müssen.
Dazu zählen bei Kaufverträgen die – Grunderwerbsteuer,
die Grundbuchseintragungsgebühr (1%), Honorare
und Gebühren im Zusammenhang mit der Errichtung
und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages,
Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für behördliche
Genehmigungen (z.B. Grunderwerb durch Ausländer,
Grunderwerb in Assanierungsgebieten), außerordentliche
Tilgungen bei Übernahme von Förderungsdarlehen
durch den Erwerber , allfällige Anliegerleistungen
und Anschlusskosten für Wasser, Kanal, Strom etc.
sowie die Provision des Immobilienmaklers.
Als Nebenkosten von Miet- und Pachtverträgen
kommen im allgemeinen die Vergebührung (1% des
auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttozinses, bei
unbestimmter Vertragsdauer 1% des dreifachen Jahresbruttozinses),
die Vertragserrichtungskosten und die Vermittlungsprovision
in Betracht. In bestimmten Fällen entstehen zusätzliche
Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben durch die Genehmigungspflicht
nach den Grundverkehrsgesetzen (z.B. landwirtschaftlicher
Betrieb) oder nach den Ausländergrundverkehrsgesetzen.
Bei Hypothekardarlehen beträgt die
Vertragsgebühr im Regelfall 0,8%, die Grundbuchseintragungsgebühr
1,1%, die Gebühr für die – Rangordnung
für die Verpfändung 0,5% . Dazu kommen die
Kosten der Errichtung der Schuldurkunde, die Barauslagen
für Beglaubigungen und Stempelmarken, die Kosten
der allfälligen Schätzung der Liegenschaft
und die Vermittlungsprovision.
Bei Fremdfinanzierung des Rehtsgeschäftes
sind die Gebühren und Kosten des jeweiligen Geldgebers
(Bank, Sparkasse, Bausparkasse etc.) zu berücksichtigen.
Weiters sind bei Immobilienverkäufen
steuerliche Auswirkungen zu beachten (steuerpflichtiger
– Spekulationsgewinn, bei Miethäusern spezielle
Auswirkungen bei Zehntel- bzw. Fünfzehntelabsetzungen
und steuerfreien Rücklagen).
Notar
Eine wichtige Aufgabe des Notars ist die Beurkundung von
Immobilienkaufverträgen.
Ein Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und muss dabei
unparteilich und verschwiegen sein. Er unterliegt nach dem
Beurkundungsgesetz der Pflicht, alle Beteiligten aufzuklären
(Belehrungspflicht).
Er muss die Beteiligten also über rechtliche Folgen informieren, die
ihre beurkundete Willenserklärung (z.B. Immobilienkauf) hat.
» Nettokaltmiete
Bei
der Nettokaltmiete handelt es sich um die Miete, die keine
umlagefähigen Betriebskosten – also auch keine Heiz- und
Warmwasserkosten – enthält. Nicht zu verwechseln ist sie mit der
Grundmiete, die auch Betriebskosten enthalten kann, wenn diese nämlich
nicht als umlagefähige oder pauschalierte Beträge extra ausgewiesen
sind. In diesem Fall werden sie Bestandteil der Grundmiete.
» Nutzungsänderung
Der
Begriff Nutzungsänderung kommt aus dem Baurecht und ist in den
Landesbauordnungen der Bundesländer definiert als Änderung der
genehmigten Benutzungsart. Eine Nutzungsänderung bedarf genau wie die
Errichtung eines Gebäudes einer Baugenehmigung. Eine Nutzungsänderung
ist nur innerhalb der für dieses Gebiet zulässigen Art der baulichen
Nutzung möglich. Hierzu ist die Beantragung einer geplanten
Nutzungsänderung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde erforderlich.
Notaranderkonto
Das Notaranderkonto wird vom Notar eingerichtet, damit darauf der
Kaufpreis eingezahlt wird.
So soll verhindert werden, dass es zu Vermengung mit anderen Beträgen
kommen kann.
Häufig erhält der Notar von der finanzierenden Bank einen
Treuhandauftrag. Erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung und der
Bestellung der Grundschuld darf der Notar das Geld vom Notaranderkonto
an die Verkäufer weiterleiten.
Notargebühr
Das Honorars des Notars wird in der Gebührenordnung geregelt.
Die Notargebühr richtet sich nach dem Geschäftswert der Urkunde, die
beurkundet wird. Die Höhe der Gebühren richtet sich bei einem
Kaufvertrag nach dem Kaufpreis, bei der Eintragung von
Grundpfandrechten nach dem Sicherungswert.
Neubau
Darunter ist zunächst die Errichtung
neuer Gebäude zu verstehen. Ein Neubau liegt aber
auch dann vor, wenn nach Abtragung bestehender Baulichkeiten
die Fundamente oder Kellermauern ganz oder teilweise
benutzt werden.
Nutzfläche (gem. § 17 Abs. 2 MRG)
Die Nutzfläche, die in Quadratmetern
auszudrücken ist, ist die gesamte Bodenfläche
einer Wohnung oder eines sonstigen Mietgegenstandes
abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf
der Wände befindlichen Durchbrechungen (Ausnehmungen).
Keller- und Dachbodenräume, soweit sie ihrer Ausstattung
nach nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke
geeignet sind, sowie Treppen, offene Balkone und Terrassen
sind bei der Berechnung der Nutzfläche nicht zu
berücksichtigen. Veränderungen der Nutzfläche
aufgrund baulicher Maßnahmen des Mieters oder
sonstigen Nutzers im Inneren der Wohnung oder des sonstigen
Mietgegenstandes einschließlich der Verglasung
von Balkonen bleiben bis zur Beendigung seines Miet-
oder sonstigen Nutzungsverhältnisses unberücksichtigt.
Nutzflächenbestimmung
wird nach Naturmaßen oder aufgrund
von behördlich genehmigten Bauplänen durch
den Zivilgeometer berechnet.
Offene
Immobilienfonds
Beim offenen Immobilienfonds verschaffen die erworbenen Fondsanteile
unmittelbares, gemeinschaftliches Eigentum der Zertifikatsinhaber an
(mindestens 10) Immobilienobjekten, wobei unbeschränkt
Immobilienzertifikate ausgegeben, auf Verlangen aber auch wieder zu
Lasten des Fondsvermögens zurückgenommen werden können. Siehe auch geschlossene
Immobilienfonds.
Objektförderung
Förderungsdarlehen, die zur Baufindanzierung
bereitgestellt werden. Nicht nur eine einzelne Wohnung,
sonder das gesamte Bauobjekt wird gefördert. Das
Darlehen wird entweder in einem Prozentsatz der Gesamtbaukosten
bemessen oder in einem Pauschalsatz gewährt - jeweils
aber pro Quadratmeter und Nutzfläche. Es gibt unterschiedliche
Regelungen in den einzelnen Ländern und für
verschiedene Bauweisen sowie Rechtsformen.
Öffentliches Gut
Sache, die sich im Eigentum einer Gebietskörperschaft
(Bund, Land, Gemeinde) befindet und zur allgemeinen
Benützung offen steht (Straßen usw.). Das
"öffentliche Gut" ist im Grundbuch als
solches gekennzeichnet.
Öffentliche Mittel
Gelder, die von Bund oder Ländern
bzw. Gemeinden (Gebietskörperschaften) oder bestimmten
Fonds zur Förderung des Wohnungsbaues zur Verfügung
gestellt werden.
Öffentliches Recht
Sache, die sich im Eigentum einer Gebietskörperschaft
befindet und der allgemeinen Benutzung zugänglich
ist (z.B. Straßen). Ist im Grundbuch als solches
gekennzeichnet.
Option
Befristetes Offert, mit welchem sich der
Offertleger verpflichtet, künftig einen bestimmten
Vertrag zu schließen. Beispielsweise kann der
Liegenschaftseigentümer einem Kaufinteressenten
das Recht einräumen, die Liegenschaft zu den in
der Option genannten Bedingungen zu einem späteren
Zeitpunkt zu kaufen; der Interessent ist aus der Option
berechtigt, aber nicht verpflichtet die Liegenschaft
zu kaufen.
Penthouse
Eine meist über das gesamte oberste Geschoss eines Hauses errichtete
Wohnung.
Überlicherweise sind Penthouse-Wohnungen sehr luxuriös gestaltet und
meist mit einer Dachterrasse ausgestattet.
Parapet
"Brustwehr", bei Fenstern. Teil
der Hauswand zwischen Fensterunterkante und Fußbodenoberkante.
» Patio- privater Garten, befindet sich gewöhnlich auf der Rückseite eines
Gebäudes und ist von den Erdgeschoßwohnungen aus zugänglich (Innenhof).
» Pacht
Der
Verpächter muss wie der Vermieter dem Pächter die Sache beziehungsweise
das Recht zum Gebrauch (aber mit dem Recht zur Ziehung der Früchte)
überlassen. Der Pächter muss dafür die vereinbarte Pacht (früher: "den
Pachtzins") entrichten. Hinsichtlich des Gebrauchs der Sache sind die
Vorschriften über die Miete weitgehend anwendbar.
Der Pächter ist weiterhin berechtigt, das Inventar zu nutzen, und auch
verpflichtet, das Inventar nach Beendigung des Vertrages zurückzugeben.
» Parterre
Das
Parterre bezeichnet das Erdgeschoss. Im deutschsprachigen Raum hat sich
aus dem frz. par terre (zu ebener Erde) ab dem 18. Jh. das Parterre
abgeleitet. Ein halbes Geschoss höher liegt das Hochparterre, das
vorwiegend über einem Souterrain liegt.
» Parzellierung
Unter
Parzellierung versteht man die Aufteilung eines Flurstücks in einzelne
Teile (Parzellen). Sie wird von öffentlich bestellten Landvermessern
und Vermessungsingenieuren der Vermessungsämter vorgenommen.
Paternoster
Ständig umlaufender Aufzug ohne Tür
Pauschalsätze
Bezeichnung für Förderungsdarlehen,
die als Fixbeträge je Quadratmeter Nutzfläche
oder als festgesetzter Gesamtbetrag an einen Förderungswerber
vergeben werden. Solche Regelungen bestehen in den Bundesländern
für die Förderung von Eigenheimen, teilweise
auch für andere Bauweisen.
Pawlatsche
Offener Gang an der Hofseite eines Wohnhauses
als Zugang zu den Wohnungen in den Obergeschossen. Typisch
für Wiener Miethäuser aus der ersten Hälfte
des 19. Jahrhunderts.
Der Ausdruck wird auch für ein baufälliges
Haus oder für eine Bretterbühne (Pawlatschentheater)
verwendet.
Pfahlgründung
Errichtung von Strandpfählen (Piloten),
wenn kein tragfähiger Baugrund vorhanden ist. Gefahr
nachträglicher Setzung! Holzpfähle nur, wenn
diese ganz unter Wasser bleiben, sonst Stahl- oder Betonpfähle.
Planungskosten
umfassen die Honorare (Gebühren)
für Architekt, Statiker und sonstige Planungskonsulenten.
Sie werden als Bestandteil der Gesamtbaukosten betrachtet
und daher mitgefördert.
Planverfasser
Verfasser der Einreichpläne für
das Ansuchen um Erteilung einer Baubewilligung. Das
können sein: Architekten, Zivilingenieure/Ziviltechniker,
Baumeister sowie zur Planung befugte gemeinnützige
Bauvereinigungen und Baufirmen.
Pönale
eine vertraglich festzulegende Konventionalstrafe
für den zeitlichen Verzug oder die Schlechterfüllung
von Arbeiten eines Auftragnehmers (z.B. einer Baufirma)
durch dessen eigenes Verschulden gemäß ÖNORM
B 2110. Das Pönale ist an den Auftraggeber zu erstatten.
Prekarium (Bittleihe)
Unentgeltliche Überlassung einer
Sache gegen jederzeitigen Widerruf.
Promesse
Zahlungs-, Lieferungs- bzw. Leistungsversprechen,
z.B. Darlehenspromesse einer Bank.
Punktation
Konzept über die wesentlichen Punkte
eines Vertrages. Haben beide Vertragsteile unterschrieben,
dann ist der Vertrag rechtswirksam zustande gekommen,
die Errichtung der förmlichen Urkunde (z.B. verbücherungsfähiger
Kaufvertrag über ein Grundstück) erfolgt zu
einem späteren Zeitpunkt.
Nutzwertfestsetzung. Unter der Parifizierung
versteht man die anteilsmäßige Begründung
von Wohnungseigentum im Grundbuch. Besondere Bedeutung
hat die Parifizierung unter andrem bei der nachträglichen
Wohnraumbeschaffung, zum Beispiel im Zuge von Dachgeschoßausbauten.
» Photovoltaik
Ein
Mittel, Energie zu sparen, ist die Ausnutzung der Sonne für den
hauseigenen Strombedarf mittels Photovoltaik-Anlagen. Das Wort
Photovoltaik ist eine Zusammensetzung aus dem griechischen Wort für
Licht und dem Namen des Physikers Alessandro Volta. Es bezeichnet die
direkte Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie mittels
Solarzellen.
» Prisma
Prisma
ist in der Optik ein Hilfsmittel für die Reflexion oder
Spektralfarbenzerlegung von Licht.
Unter einem Prisma wird in der Optik ein Körper verstanden, der zwei
nicht planparallele Oberflächen und die Form eines Keils besitzt. Die
geometrischen Eigenschaften eines Prismas werden durch die Kantenlängen
und Winkel der Grundfläche, die Winkel der Seitenfläche zur Grundfläche
und die Höhe des Prismas bestimmt. Das Material besitzt eine andere
Brechzahl als die Umgebung. Dadurch treten verschiedene Effekte auf:
» Projektentwickler
Betreuer
oder Unternehmer, der allein oder gemeinsam mit anderen für
Untersuchungen, unternehmerischen Entscheidungen, Planungen und
bauvorbereitende Maßnahmen zuständig ist, die erforderlich und
zweckmäßig sind, um eines oder mehrere Grundstücke dem Projektziel
entsprechend zu bebauen oder eine sonstige Nutzung vorzubereiten. Der
Projektentwickler hat sein Aufgabenfeld vornehmlich auf dem
Gewerbeimmobilienmarkt.
Pergola
Eine Pergola ist eine Begrenzung (z. B. für Müllplätze und
Gartenflächen), die Raum schafft, aber meistens auch als Sichtschutz
gedacht ist. Sie kann auch ähnlich wie ein Tor über dem Eingangsbereich
angebracht werden. Als Material wird vor allem Holz verwendet. Die
Pergola hat eine offene Struktur.
Prolongation
Verlängerung eines Darlehens nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit zu
gleichen oder veränderten Konditionen.
Provision Gebühr für den Makler für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß
eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages (§ 652 BGB).
Ein Provisionsanspruch ist dann begründet, wenn die Maklertätigkeit
ursächlich war für das Zustandekommen des Vertrages. Im Gegensatz zu
anderen Dienstleistungen ist der Maklerlohn erfolgsabhängig. Die Höhe
der Provision bemißt sich deshalb auch nicht nach dem Aufwand, sondern
in der Regel nach einem Hundertsatz des Objektpreises, bei Miet- und
Pachtverträgen als Mehrfaches der vereinbarten Nettomiete oder -pacht.
Im Falle einer Zwangsversteigerung gibt die Reihenfolge der
Eintragungen im Grundbuch, also die Rangstelle Auskunft darüber, wer
beim Erlös zuerst zum Zuge kommt. Eintragungen kann es in Abteilung II
und III des Grundbuches geben. Bei Eintragungen in verschiedene
Abteilungen entscheidet der Tag des Eintrags über den Vorrang. Statt
einer zeitlichen Reihenfolge können auch andere Vereinbarungen
getroffen werden, die ins Grundbuch eingetragen werden.
Anmerkung der Rangordnung
Der Eigentümer eines Grundstückes
kann für die beabsichtigte Veräußerung
oder Verpfändung des Grundstückes im Grundbuch
(Eigentums- bzw. Lastenblatt) die Rangordnung anmerken
lassen. Vom dem Gerichtsbeschluss, mit dem die Anmerkung
bewilligt wird, darf nur eine Ausfertigung erteilt werden
(Rangordnungsbeschluss). Die Anmerkung der Rangordnung
verliert ihre Wirksamkeit mit Ablauf eines Jahres nach
ihrer Bewilligung und ist nicht verlängerbar. Die
Einverleibung des Eigentums- bzw. Pfandrechts im Rang
der Anmerkung kann nur von demjenigen beantragt werden,
der mit der einverleibungsfähigen Urkunde auch
den Rangordnungsbeschluss vorlegt (Absicherung des Käufers
bzw. Hypothekargläubigers, "Sperre" des
Grundbuches).
Rangprinzip
Das Rang- oder Prioritätsprinzip
besagt, dass sich die Rangordnung einer Eintragung im
Grundbuch nach dem Zeitpunkt richtet, in dem die Eingabe
beim Grundbuchsgericht eingelangt ist (§§
438, 440 ABGB, § 29 Grundbuchsgesetz). Es gilt
der alte Grundsatz "Früher an Zeit, stärker
im Recht". Zur Währung des Rangprinzipes hat
das Gericht einlangende Grundbuchseingaben mit einem
Einlaufstempel zu versehen, der neben dem Datum auch
die Uhrzeit enthält. Die Eingaben werden im "Tagebuch"
(Verzeichnis der eingelangten Eingaben) eingetragen
und mit einer Tagebuchzahl (TZ) versehen, die in der
entsprechenden Grundbuchseinlage ersichtlich gemacht
wird ("Plombe"). Durch die Plombe ist erkennbar,
dass ein Grundbuchsgesuch anhängig ist.
Rangvorbehalt
Bei der Löschung eines Pfandrechtes
(Hypothek) kann der Grundstückseigentümer
durch Anmerkung des Rangvorbehaltes im Grundbuch erwirken,
dass ihm die Eintragung einer neuen Hypothek im Rang
und bis zur Höhe der gelöschten Hypothek binnen
drei jahren nach der Bewilligung der Anmerkung vorbehalten
bleibt. Dieser Vorbehalt ist bei Eigentumswechsel auch
zugunsten des neuen Eigentümers wirksam (§
58 Grundbuchsgesetz).
Reallast
Die Reallast ist die Belastung eines Grundstückes
mit der Haftung des jeweiligen Eigentümers für
die dem Reallastberechtigten zu erbringenden Leistungen.
Gegenstand der Reallast bilden in der Regel wiederkehrende
Leistungen wie Renten (§ 530 ABGB) oder das Ausgedinge,
d.i. die auf einem Bauerngut ruhende Verpflichtung zu
Natural-, Geld- und Arbeitsleistungen zum Zweck des
Unterhalts des früheren Eigentümers.
Reallasten entstehen mit der grundbücherlichen
Eintragung, Inhalt und Umfang des Rechtes müssen
möglichst genau angegeben werden.
Restwert
nennt sich der steuerliche Buchwert eines
Gebäudes, der sich aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich vorgenommener Abschreibungen errechnet.
» Real Estate Asset Management
Im
Gegensatz zum Real Estate Investment Management, bei dem ausschließlich
An- und Verkaufsentscheidungen zur Optimierung der Struktur des
Immobilieneigentums im Vordergrund steht, befasst sich das strategisch
ausgerichtete Real Estate Asset Management mit der Optimierung eines
vorhandenen Immobilienbestandes im Auftrag des Eigentümers.
» Real Estate Investment Management
Unter
dem Begriff des Real Estate Investment Management (REIM) versteht man
die Umsetzung von Investorenvorgaben für Immobilieninvestitionen, bei
denen die Immobilie als Kapitalanlage im Vordergrund steht. Das
Management befasst sich mit Zu- und Verkäufen im Immobilienbereich, um
das Immobilienportfolio eines Eigentümers zu optimieren. Dabei kann die
ganze Palette der Investitionsmöglichkeiten (direkte und indirekte
Immobilienanlage, Immobilienanlagen im In- und Ausland, vermietete und
vom Eigentümer selbstgenutzte Immobilien) ausgeschöpft werden.
» Renovierung
Als
Renovierung (v. lat.: renovare = erneuern) bezeichnet man Maßnahmen zur
Instandsetzung von Bauwerken. Schäden aufgrund von Abnutzung durch den
gewöhnlichen Gebrauch werden so beseitigt und der ursprüngliche Zustand
wiederhergestellt.
Im Mietrecht ist Renovierung ein Synonym für Schönheitsreparaturen
(Tapezieren, Streichen), die per Mietvertrag meist auf den Mieter
abgewälzt werden, was bei Instandsetzungsarbeiten (Reparaturen) nicht
zulässig ist (Ausnahme: Kleinreparaturen).
Rangverhältnisse im
Grundbuch
Unter mehreren Rechten in derselben Abteilung des Grundbuches bestimmt
sich das Rangverhältnis (= Rangordnung) nach dem Zeitpunkt des Antrags
und der Nummer der Eintragung. Sind Rechte in verschiedenen Abteilungen
eingetragen, so hat das unter Angabe des früheren Tages
(Eintragungsdatum) eingetragene Recht den Vorrang. Rechte mit demselben
Eintragungsdatum haben den gleichen Rang. Bei der Verwertung eines
Grundstücks muss das Recht im höheren Rang vor dem Recht im niedrigeren
Rang voll befriedigt werden. Das Rangverhältnis kann nachträglich
geändert werden. Hierzu bedarf es der Einigung zwischen dem
zurücktretenden und dem vortretenden Berechtigten sowie der Eintragung
der Änderung in das Grundbuch. Räumt der Gläubiger einer Hypothek,
Grundschuld oder Rentenschuld den Vorrang ein, so muss außerdem der
Eigentümer zustimmen. Die Zustimmung ist dem Grundbuchamt mitzuteilen.
Rangvorbehalt
Das im Grundbuch einzutragende Recht des Grundstückseigentümers oder
eines Dritten, sich bei einer Belastung des Grundstücks vorzubehalten,
ein anderes Recht mit Rang vor dem bestellten Recht eintragen zu lassen.
» Rohbau
Als
Rohbau bezeichnet man im Bauwesen ein Bauwerk, dessen äußere Kontur
einschließlich der Dachkonstruktion fertiggestellt ist, das jedoch noch
keinen Ausbau des Inneren erfahren hat. Bis auf wenige Ausnahmen ist
die zweckbestimmte Nutzung eines Rohbaus als funktionstüchtiges Bauwerk
demzufolge nicht möglich.
Rendite
Die Rendite ist ein Verhältnis aus dem Ertrag einer Kapitalanlage
während eines Jahres und dem investiertem Kapital.
Restschuldversicherung
Risikolebensversicherung für den Darlehensnehmer, deren
Versicherungssumme sich entsprechend der sinkenden Darlehensschuld von
Jahr zu Jahr verringert. Bei Eintritt des Versicherungsfalles wird die
Restschuld vollständig durch die abgetretene oder verpfändete
Versicherungssumme getilgt. Dient oftmals zur zusätzlichen Sicherung
von Personalkrediten, die im Rahmen einer Baufinanzierung eingesetzt
werden. Ist bei vielen Bausparkassen obligatorisch mit der
Darlehensgewährung verbunden. Da vielfach zwischen Bausparkasse und
Versicherungsunternehmen Gruppenversicherungsverträge bestehen, sind
die Versicherungsbeiträge zumeist besonders günstig.
Risiko-Lebensversicherung
Eine Risiko-Lebensversicherung dient zur Absicherung einer
Baufinanzierungen, falls der Hauptverdiener einer Familie eines
plötzlichen Todes stirbt. Mit der Versicherung können dann die
Verpflichtungen der Finanzierung weiter eingehalten werden.
Schuldzinsen
Schuldzinsen sind nur bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten
steuerlich absetzungsfähig.
Schutzzonen
Im Bebauungsplan einer Gemeinde ausgewiesene
Gebiete in denen Veränderungen, die das örtliche
Stadtbild oder den Stil eines Gebäudes beeinflussen,
nur auf Grund einer Baubewilligung durchgeführt
werden dürfen. In Wiener Schutzzonen darf der Verwendungszweck
von Wohnräumen nicht geändert werden, es sind
lediglich in Verbindung mit dem Wohnzweck Tätigkeiten
gestattet, die üblicherweise in Wohnungen ausgeübt
werden. Dachgeschossausbauten in Wohnhäusern sind
nur für Wohnzwecke zulässig.
Schlussabnahme
Bei der Schlussabnahme wird geprüft,
ob die Gebäude entsprechend dem Bauantrag fertiggestellt
wurden.
» Sammelheizung
Sammelheizung
ist der Oberbegriff für Heizanlagen, bei denen die Wärmeversorgung von
einer zentralen Stelle aus stattfindet. Die Art der Heizungsanlage ist
wichtiges Ausstattungskriterium für Mietwohnungen bei Mieterhöhungen
und beim Antrag auf Wohngeld.
Bei derartigen Beurteilungen setzt man Sammelheizungen den
Etagenheizungen oder Einzelöfen gleich, sofern die Brennstoffversorgung
der Anlage automatisch (nicht per Hand) stattfindet und sämtliche
Wohnräume ebenso wie Küche und Bad vollwertig beheizbar sind.
» Studio– Eine Wohnung, bei der Wohn- und Schlafstätte in einem Raum
zusammenfallen (Atelier). Studios haben normalerweise eine begehbare
bzw. Pullman-Küche.
» Sanierung
Unter
einer Sanierung versteht man im Bauwesen die baulich-technische
Wiederherstellung oder Modernisierung eines Bauwerks oder eines ganzen
Stadtviertels, um Mängel zu beseitigen oder den Wohn- bzw.
Lebensstandard zu erhöhen.
» Schufa
Schufa
bedeutet „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Es
handelt sich um ein Unternehmen, das für seine Vertragspartner
Informationen über die Kreditwürdigkeit von Kunden sammelt, um die
Vertragspartner vor finanziellen Einbußen zu schützen. Kunden sind
Geldinstitute und Kreditkartenunternehmen, aber auch Versandhäuser oder
Kaufhäuser (da auch diese Kredite gewähren).
» Shopping Center
Shopping-Center
sind abgegrenzte Einkaufszentren, innerhalb der Handelsbetriebe
verschiedener Branchenzugehörigkeit Waren und Dienstleistungen
anbieten. Entscheidend für den Erfolg ist der richtige Branchenmix, der
auf der Grundlage einer kundenorientierten Wichtigkeitsskala ermittelt
wird und an deren Spitze ein Anchor (Publikumsmagnet) steht.
Zu unterscheiden sind Shopping Center in den Innenstädten und in
Stadtteilzentren von Shopping Center an Stadträndern oder "auf der
grünen Wiese". Etwa 60% der rund 460 deutschen Shopping Centers
befinden sich in den Stadt- oder Stadtteilzentren. Shopping Center
verfügen im Schnitt über 25.000 Quadratmeter. Die Shopping Center auf
der grünen Wiese sind im Schnitt doppelt so groß (ca. 35.000
Quadratmeter) als in den Stadtzentren angesiedelten Shopping Center
(knapp 19.000 Quadratmeter).
» Souterrainwohnung
Die
Souterrainwohnung liegt teilweise unter der Geländeoberfläche. Es
handelte sich früher meist um Hausmeisterwohnungen. Nach heutigem
Bauordnungsrecht werden Wohnungen im Kellergeschoss nur dann genehmigt,
wenn sie mindestens 1,2-1,6 m (je nach Landesbauordnung) über die
festgesetzte Geländeoberfläche hinausragen und über zwei Drittel ihrer
Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Außerdem muss
für eine ausreichende natürliche Belichtung durch Außenfenster gesorgt
werden.
Sicherungsübereignung
Eigentumsübertragung mit der Abrede, die zur Sicherung übereignete
Sache nur bei Nichterfüllung der gesicherten Forderung zu verwerten.
Sondereigentum
Das Sondereigentum ist der Bereich des Gebäudes, an dem keine
Miteigentumsrechte anderer Eigentümer, sondern an dem ausschließlich
alleinige Eigentumsrechte bestehen. Das ist i. d. R. die Wohnung, aber
nicht alles innerhalb der Wohnung ist auch Sondereigentum. Alles, was
für den Bestand und die Sicherheit des Gebäudes notwendig ist - wie z.
B. tragende Wände und Hauptinstallationsleitungen - sind kein Sonder-,
sondern Gemeinschaftseigentum. Sondereigentum muss in sich
abgeschlossen sein, d. h. es muss eindeutig von anderen Wohnungen und
vom Gemeinschaftseigentum abgetrennt sein. Außerdem muss es in
bauordnungsrechtlicher Hinsicht einigen Mindestanforderungen genügen
(Schall- und Wärmeschutz). Ausnahme: Garagenstellplätze, die dauerhaft
markiert sind.
Sondernutzungsrecht
Einzelnen Eigentümern kann der Gebrauch von gemeinschaftlichem Eigentum
zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden. Das sind meist
Autostellplätze, Terrassen- oder Gartenflächen. Dieses
Sondernutzungsrecht kann nur durch die Teilungserklärung zugestanden
werden mit der Konsequenz, dass deren Einräumung, Änderung oder
Aufhebung immer alle Eigentümer zustimmen müssen. Ein
Mehrheitsbeschluss wäre nicht ausreichend. Von der Sondernutzungsfläche
– die exakt bestimmt sein muss – sind alle anderen Miteigentümer
ausgeschlossen. Übrigens ist die Übertragung eines Sondernutzungsrechts
an eine Person, die nicht Mitglied der Eigentümergemeinschaft ist,
unzulässig (möglich ist aber die Vermietung von im Sondernutzungsrecht
stehenden Bereichen).
Sondertilgungen
Sondertilgungen sind Tilgungen, die außerhalb der vereinbarten
regelmäßigen Tilgungen stattfinden. Die mögliche Höhe und die
Bedingungen für Sondertilgungen werden im Darlehensvertrag festgelegt.
Sonderumlage
Die Sonderumlage ist eine außergewöhnliche Zahlung in besonderen
Fällen, wenn z.B. eine notwendige Reparatur durchgeführt werden musste
und die Wohngelder dafür nicht ausreichend kalkuliert wurden.
Souterrain
Räume im Untergeschoss eines Gebäudes mit Tageslicht-Fenstern. Die
Fläche dieser Räume zählt zur Nutzfläche. Nur in wenigen Ausnahmefällen
kann das Souterrain zur Wohnfläche gerechnet werden.
Sparren
Vom First zur Traufe verlaufende tragende Balken eines Dachstuhls.
Sie dienen zur Befestigung der Dacheindeckung.
Spekulationsgewinn
Spekulationsgewinn kann aus Spekulationsgeschäften resultieren.
Es liegt ein Spekulationsgeschäft vor, wenn eine Immobilie innerhalb
von zehn Jahren nach dem Erwerb wieder verkauft wird. Der Gewinn oder
Verlust eines solchen Geschäftes wird aus Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, Veräußerungspreis und Werbungskosten ermittelt. Er
kann erhöht werden, wenn es Abschreibungen innerhalb der
Spekulationsfrist gibt. Der Spekulationsgewinn muss versteuert werden.
Sturz
Träger, der über Fenstern, Türen oder Durchgängen eingelassen wird, um
die Tragfähigkeit der Mauer zu erhalten.
Siphon
Geruchsverschluss in Abwasserleitungen.
Das in einem S-förmigen Rohr stehen bleibende Restwasser
verhindert das Aufsteigen von Kanaldünsten.
Skelettbauweise
Tragkonstruktion aus Stützen; ermöglicht
eine hohe Flexibilität bei der Aufteilung von Geschoßen,
der Gestaltung von Grundrissen und Fassaden. Der Skelettbau
ist allerdings die teuerste Konstruktionsart.
Sockelsanierung
Speziell im Bereich der Wiener Wohnhaussanierungsförderung
gebräuchlicher Fachausdruck für die etappenweise
Sanierung von Wohnhäusern. Dabei werden zunächst
die allgemeinen Teile des Hauses einschließlich
der Ver- und Entsorgungsleitungen instandgesetzt oder
verbessert und damit die Voraussetzungen für eine
allmähliche Standardverbesserung der Wohnung geschaffen.
Solidarhaftung
Eine Solidar- oder Gesamtschuld (§
891 ABGB) entsteht dann, wenn mehrere Personen für
die Erfüllung der Forderung eines Gläubigers
zur ungeteilten Hand haften, Der Gläubiger hat
ohne Rücksicht auf das interne Beteiligungsverhältnis
der Mitschuldner die Wahl, die Erfüllung von allen,
einigen oder einem einzigen der Mitschuldner zur Gänze
zu verlangen. Die Solidarhaftung kann auf Vertrag (z.B.
Haftungsübernahme als Bürge und Zahler) oder
Gesetz beruhen (Haftung bei Ehegattenwohnungseigentum
beider Ehegatten für Verbindlichkeiten aus ihrem
gemeinsamen Wohnungseigentum; Haftung mehrerer Mitmieter
für den Mietzins).
Spekulationsgewinn
Wird eine im Privatvermögen stehende
bebaute oder unbebaute Liegenschaft innerhalb von 10
Jahren ab der entgeltlichen Anschaffung (Spekulationsfrist)
verkauft, so unterliegt der "Spekulationsgewinn"
beim Verkäufer der Einkommensbesteuerung. Zur Ermittlung
des Spekulationsgewinnes ist der (um die Veräußerungskosten
verminderte) Verkaufserlös den seinerzeitigen Anschaffungskosten
(zuzüglich Instandsetzungs- und Herstellungsaufwendungen
und abzüglich steuerfreier Subventionen) gegenüberzustellen.
In bestimmten Fällen (steuerliche Absetzung von
Verbesserungsaufwendungen wie z.B. Lifteinbau in Teilbeträgen
innerhalb von 10 Jahren ab der Anschaffung) verlängert
sich die Spekulationsfrist von 10 Jahren auf 15 Jahre.
Hat der Verkäufer selbst die Liegenschaft
unentgeltlich (z.B. durch Schenkung oder Erbschaft)
erworben, so wird die Spekulationsfrist ab dem Zeitpunkt
der Anschaffung durch den Rechtsvorgänger berechnet.
In diesem Fall wird die Spekulationssteuer auf Antrag
um die beim Erwerb entrichtete Erbschafts- oder Schenkungssteuer
ermäßigt.
Bei Verkauf von unbebautem Grund und Boden
vermindert sich der Spekulationsgewinn nach Ablauf von
5 Jahren seit der Anschaffung jährlich um 10%.
Bei selbsthergestellten Gebäuden
unterliegt der auf dem Wert des Gebäudes entfallene
Anteil des Spekulationsgewinnes nicht der Besteuerung.
Von der Besteuerung ausgenommen sind Einkünfte
aus der Veräußerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen
(samt Grund und Boden), die dem Verkäufer seit
der Anschaffung, mindestens aber seit 2 Jahren, als
Hauptwohnsitz gedient haben.
Subjektförderung
Sie kommt dem einzelnen Bewohner direkt
zugute, beispielsweise als Eigenmittelersatzdarlehen
oder Wohnbeihilfe. Auch die Gewährung von Darlehen
als Pauschalsätze direkt an Einzelpersonen wird
als Subjektförderung bezeichnet.
Substandardwohnung
Wohnung, bei welcher sich WC und/oder
Wasserentnahme außerhalb des Wohnungsverbandes
befindet (Kategorie D gemäß § 16 Abs.
2 Mietrechtsgesetz).
Superädifikat
Ein Bauwerk (Baulichkeit) auf fremden
Grund, das im Eigentum einer anderen Person als des
Grundstückseigentümers steht. Superädifikate
entstehen dadurch, dass Bauherr und Grundeigentümer
sich darüber einigen, dass das zu errichtende Bauwerk
dem Grundeigentümer nicht zuwachsen soll. Die Übertragung
eines Superädifikates bedarf der Urkundenhinterlegung
bei Gericht.
Teileigentum
Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen einer Immobilie
(also gewerbliche Räume wie Praxis- und Kanzleiräume, Läden, Büros
usw.).
» Tod des Mieters
Bei
Tod des Mieters tritt in Zukunft der Lebenspartner in den bestehenden
Mietvertrag ein. Bisher galt dies nur für den Ehepartner.
» Traufe / Dachtraufe
Die
Dachtraufe, auch als Dachfuß bezeichnet, ist die Unterkante einer
geneigten Dachfläche. Sie reicht über die Mauer hinaus, um das Dach
hinunterlaufendes Regenwasser nicht ins Mauerwerk eindringen, sondern
vor der Mauer abtropfen zu lassen.
Heute ist die Dachtraufe üblicherweise mit einer Dachrinne versehen, um
das Regenwasser zu sammeln und über Fallrohre nach unten abzuleiten.
Teilungserklärung
Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass
das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt ist,
die mit Sondereigentum verbunden sind (= Wohneigentumsrechte). Mit der
Teilungserklärung wird sachenrechtlich das Wohnungs- und Teileigentum
begründet. (§ 2 WEG). Der Teilungserklärung ist zu entnehmen, welche
Gebäudeteile in Sondereigentum stehen und welche Gemeinschaftseigentum
sind. Ferner sind besondere Nutzungsrechte (z.B. Stellplätze)
gekennzeichnet. Die Teilungserklärung ist Voraussetzung für die Anlage
der Wohnungsgrundbücher. Danach erst ist eine Belastung der
Miteigentumsanteile möglich.
Tilgung
Unter Tilgung versteht man die regelmäßige Rückzahlung des Darlehens
durch den Darlehensnehmer. Außer den Tilgungen fallen noch die
Zinszahlungen an. Bei höherer Tilgungsrate verkürzt sich die Laufzeit
des Darlehens. Häufig wird eine Tilgung von 1% vereinbart mit einer
Laufzeit von 30 Jahren.
Traufe
Die Traufe ist die untere Kante der Dachfläche, die parallel und
waagrecht zum First verläuft.
Technische Abbruchreife
Sie liegt vor, wenn das Gebäude baufällig
ist oder aus gesundheitlichen Aspekten demoliert werde
muss.
Teilbaugenehmigung
gilt nur für bestimmte Bauabschnitte,
ohne dass damit die Baugenehmigung für das gesamte
Bauvorhaben sichergestellt ist.
Tramdecke
Die Tramdecke ist die am stärksten
verbreitete Holzdecke. Die Deckenbalken (Träme)
sind in regelmäßigen Abständen verlegt
und an der ober- und Unterseite mit Schalungsbrettern
versehen.
Umschuldung
Ablösung eines Darlehens durch einen bei einem anderen Kreditinstitut
aufgenommenen Kredit, meist zu günstigeren Konditionen. Eventuell
berechnet der alte Kreditgeber dafür aber eine
Vorfälligkeitsentschädigung. Statt umzuschulden ist es auch möglich,
ein Foreward-Darlehen als Anschlussfinanzierung abzuschließen.
» Untermiete
Das
Gesetz schützt das Vertrauen und die Zielsetzung, aufgrund derer der
Vermieter nach Prüfung des Mieters den Vertrag abgeschlossen hat. Es
gibt daher dem Mieter grundsätzlich kein Recht zur Untervermietung ohne
entsprechende Erlaubnis des Vermieters. Der Wohnungsmieter kann aber
auch ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung haben.
In Geschäftsraummietverträgen ist es üblich, Regelungen über das Recht
zur Untervermietung zu treffen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Damit ein neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden kann, muss
vom Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden.
Mit dieser wird bestätigt, dass der neue Eigentümer die
Grunderwerbsteuer entweder bezahlt hat, von der Steuer befreit wurde,
ihm die Steuer gestundet wurde, oder sonstige Regelungen getroffen
wurden. Gegen die Eintragung liegen somit keine steuerlichen Bedenken
vor.
Umweltschonendes Bauen
beinhaltet Bauweisen, die Luft und Wasser
kaum belasten. Verwendet werden Baustoffe, die umweltverträglich
herzustellen, zu transportieren und zu bearbeiten sind.
Ein sparsamer Umgang mit Energie und Rohstoffen zählt
ebenfalls zum umweltschonenden Bauen wie das Begrünen
von Dächern, das Vermeiden von versiegelten Flächen
oder das Sammeln und Nutzen von Regenwasser.
Veräußerungsbeschränkung
Als Inhalt des Sondereigentums kann vereinbart werden, dass ein
Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohneigentums der Zustimmung
anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten i. d. R. des Verwalters
bedarf. Die Zustimmung darf jedoch nur aus wichtigem Grunde, z.B.
Gefahr der Störung des reinen Wohncharakters, Ungeeignetheit des
potentiellen Erwerbers, sich in die Gemeinschaft standesgemäß
einzuordnen, versagt werden.
Verkehrswert
Der Verkehrswert kann mit Hilfe des Vergleichswertverfahrens oder
anderen Methoden der Immobilienbewertung ermittelt werden. Es ist der
Preis für ein Grundstück, der erzielt werden könnte, zum Zeitpunkt der
Ermittlung und im gewöhnlichen Geschäftsverkehr. In die Ermittlung des
Verkehrswertes werden auch die tatsächlichen Eigenschaften, die
sonstige Beschaffenheit und die Lage des Grundstückes, ohne Rücksichten
auf persönliche oder ungewöhnliche Verhältnisse einbezogen.
Verkürzung über die Hälfte (Laesio enormis)
Eine Verkürzung oder Verletzung über
die Hälfte liegt vor, wenn bei einem entgeltlichen
Rechtsgeschäft ein Vertragsteil weniger als die
Hälfte dessen bekommt, was der andere Vertragsteil
als Gegenleistung erhält. Für die Beurteilung
des Missverhältnisses ist der "gemeine Wert"
(Marktpreis) des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses maßgebend.
Der benachteiligte Vertragsteil kann durch
Klage die Aufhebung des Vertrages verlangen, der andere
Vertragteil kann aber das Geschäft dadurch aufrechterhalten,
dass er die Differenz auf den Marktpreis aufzahlt. Das
Recht auf Vertragsanfechtung kann vertraglich nicht
ausgeschlossen werden, es verjährt binnen 3 Jahren
nach Vertragsabschluss (§ 934 ABGB).
Kaufleute können im Rahmen ihres
Unternehmens geschlossene Geschäfte nicht wegen
Verkürzung über die Hälfte anfechten
(§ 351a Handelsgesetzbuch). Weiters ist die Vertragsanfechtung
ausgeschlossen, wenn die Übernahme zum Liebhaberpreis
erfolgt ist bzw. bei Vertragsabschluss der wahre Wert
bekannt war und dies ausdrücklich im Vertrag festgehalten
ist. Auch beim Erwerb im Wege einer gerichtlichen Zwangsversteigerung
ist die Anfechtung wegen Verkürzung über die
Hälfte ausgeschlossen.
Versorgungsleitungen
Leitungen, die für die Benutzung
eines Gebäudes benötigt werden oder von Vorteil
sind (Wasserleitungen, Gasleitungen, Starkstromleitungen,
Fernmeldeleitungen, Fernwärmeleitungen). Entsorgungsleitungen
sind für die Ableitung der Abwässer bestimmt
(Schmutzwässer, Niederschlagswasser, Mischwässer).
Vinkulierung
Bei Versicherungsverträgen: Vereinbarung,
wonach im Versicherungsfall (z.B. Zerstörung des
versicherten Gebäudes durch Feuer) die Leistung
des Versicherers auf einen Dritten (z.B. Darlehensgläubiger
des versicherten Gebäudeeigentümers) übergeht.
» Vandalismus
Hierzu
zählen Zerstörungswut, Demonstration jugendlicher Kraftmeierei,
Psychopathie aber auch Selbstverwirklichungssyndrome. Im Rahmen der
Immobilienwirtschaft tritt Vandalismus überwiegend auf durch Sprayen
von Graffitis an Hauswänden, Mauern, Schaufenstern.
» Vermieterpfandrecht
Im
Rahmen des Vermieterpfandrechts hat der Vermieter für seine Forderungen
aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des
Mieters. Rechtsgrundlage sind die §§ 562 ff. BGB
Der Vermieter darf die Entfernung der Sachen, die seinem Pfandrecht
unterliegen, auch ohne Anrufen des Gerichts verhindern, soweit er
berechtigt ist, der Entfernung zu widersprechen.
Wenn der Mieter auszieht, darf der Vermieter diese Sachen in seinen
Besitz nehmen. Sind die Sachen ohne Wissen oder unter Widerspruch des
Vermieters entfernt worden, so kann er die Herausgabe zum Zwecke der
Zurückschaffung auf das Grundstück und, wenn der Mieter ausgezogen ist,
die Überlassung des Besitzes verlangen.
Vollfinanzierung
Wird eine Immobilie nur durch ein Darlehen finanziert, also ohne Anteil
von Eigenkapital, dann spricht man von einer Vollfinanzierung. Die
Kreditinstitute verlangen dann aber häufig andrer Sicherheiten.
Voranfrage
Zur Voranfrage bedarf es eines schriftlichen Antrags. Die Voranfrage
dient zur Klärung von Einzelfragen im Zusammenhang mit dem geplanten
Vorhaben, noch bevor der Bauantrag gestellt wird. Dies können z.B.
Fragen sein zur Gewährung von Ausnahmen, zur Verwendung bestimmter
Baumaterialien, zur überbaubaren Grundstücksfläche bis hin zu
Gestaltungsfragen. Die Voranfrage ist immer dann empfehlenswert, wenn
irgendwelche Zweifel an der Zulässigkeit des geplanten Bauvorhabens
bestehen.
Stehen öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht im Wege, wird wie bei
der Baugenehmigung ein Vorbescheid erteilt, welcher befristet ist. Wird
ein Bauantrag innerhalb der Geltungsdauer gestellt, so kann die
Genehmigungsbehörde die im Vorbescheid geklärten Fragen im
Baugenehmigungsverfahren nicht anders bewerten.
Vorfälligkeitsentschädigung
Diese Entschädigung muss vom Darlehensnehmer an das Kreditinstitut
bezahlt werden, wenn er den Darlehensbetrag vor Ablauf der
Darlehenslaufzeit zurückbezahlt. Das Kreditinstitut lässt sich so für
die fehlenden zukünftigen Zinszahlungen entschädigen.
Vorkaufsrecht
Der Vorkaufsberechtigte bekommt das Recht auf Vorkauf einer Immobilie
eingeräumt. Wenn die einräumende Person mit einem Dritten einen
Kaufvertrag abschließt, kann der Vorkaufsberechtigte sein Recht ausüben
und in den Kaufvertrag eintreten. Das Vorkaufsrecht kann ins Grundbuch
eingetragen werden oder vertraglich festgelegt sein. Außer diesem
privaten Vorkaufsrecht gibt es auch das öffentliche Vorkaufsrecht, das
den Zugriff auf Grundstücke durch die Gemeinden sichert.
Vadium
Das Vadium ist eine vor der Zwangsversteigerung
von Liegenschaften von den Bietern zu leistende Sicherheit,
im allgemeinen mindestens 10% des Schätzwertes.
Es ist in Bargeld, bestimmten inländischen Wertpapieren
und Sparbüchern bei Gericht zu erlegen und wird
auf die vom Meistbietenden zu erbringenden Leistungen
angerechnet. Den übrigen nicht zum Zug gekommenen
Bietern wird der Erlag am Schluss des Versteigerungstermins
zurückgestellt.
Veräußerungs- und Belastungsverbot
Ein Veräußerungs- oder Belastungsverbot
hinsichtlich einer Liegenschaft (§ 364 c ABGB)
kann durch Vertrag oder letztwillige Verfügung
begründet werden und hat den Zweck, eine Veräußerung
oder Belastung der Liegenschaft ohne Zustimmung des
Begünstigten unmöglich zu machen. Es verpflichtet
nur den ersten Eigentümer, nicht aber dessen Rechtsnachfolger.
Für den Begünstigten begründet es ein
höchstpersönliches und nichtverwertbares Recht.
Im Grundbuch einverleibt kann es nur dann werden, wenn
es zwischen nahen Angehörigen abgeschlossen wurde,
also z.B. zwischen Eltern und Kindern oder zwischen
Ehegatten.
Veräußerungs- und Belastungsverbote
können auch durch Richterspruch im Exekutionsverfahren
oder durch Gesetz begründet sein (z.B: nach den
Wohnbauförderungsgesetzen).
Verkehrsflächen
Für den ruhenden und fließenden
Verkehr bestimmte Flächen (Gassen, Straßen,
Plätze); die Unterscheidung ist ohne rechtliche
Relevanz. Öffentliche Verkehrsflächen sind
solche, auf denen der Gemeingebrauch besteht, ohne Rücksicht
darauf, wer Grundeigentümer ist oder ob für
die Benutzung ein Entgelt eingehoben wird. Auch die
Unterscheidung in Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindestraßen
bzw. öffentliche Interessentenwege ist nur für
die Erhaltungspflicht oder (bei Bundesstraßen
einerseits und allen übrigen genannten Straßen
andererseits) für die Kompetenz zur gesetzlichen
Regelung von Bedeutung. Privatstraßen sind solche
Straßen, an welchen kein Gemeingebrauch besteht.
Vorkaufsrecht
Ist ein Grundstück durch ein Vorkaufsrecht
(§ 1072 ff ABGB) belastet, so hat der Eigentümer
dem Berechtigten das Grundstück anzubieten, wenn
er einen Verkauf an einen Dritten beabsichtigt. Durch
die Eintragung im Grundbuch wirkt es gegenüber
dem jeweiligen Eigentümer. Bei unbeweglichen Sachen
muss der Vorkaufsberechtigte binnen 30 Tagen erklären,
ob er von seinem Recht Gebrauch macht oder nicht. Bei
Ausübung seines Rechtes muss er den vollen Kaufpreis
bezahlen, der von einem Dritten verbindlich geboten
wird und alle Nebenbedingungen erfüllen. Das Vorkaufsrecht
kann anlässlich einer Enteignung, einer Zwangsversteigerung,
eines Tausches oder einer Belastung nicht ausgeübt
werden . Das Vorkaufsrecht kann durch Vertrag oder Gesetz
begründet sein (Bodenbeschaffungsgesetz).
Der übergangene Vorkaufberechtigte
hat Anspruch auf Schadenersatz. Bei einem verbücherten
Vorkaufsrecht darf das Eigentumsrecht eines Dritten
nur im Grundbuch einverleibt werden, wenn die Zustimmung
des Vorkaufsberechtigten oder eine Urkunde beigebracht
wird, wonach die Liegenschaft dem Berechtigten vergeblich
zum Kauf angeboten wurde.
Vorvertrag
Der Vorvertrag (§ 936 ABGB) ist eine
Vereinbarung, künftig einen Vertrag (Hauptvertrag)
zu schließen, dessen wesentliche Punkte im Vorvertrag
festgehalten sind. Kommt der Hauptvertrag nicht zu dem
im Vorvertrag vereinbarten Zeitpunkt zustande, so muss
binnen Jahresfrist auf Abschluss des Hauptvertrages
geklagt werden, widrigenfalls das Recht erloschen ist.
Der Abschluss des Hauptvertrages kann dann nicht erzwungen
werden, wenn sich einer der Vertragspartner erfolgreich
auf veränderte Umstände bzw. den Wegfall der
Geschäftsgrundlage beruft. Gründe für
die Berufung auf die sogenannte "Umstandsklausel"
(Clausula rebus sic stantibus, d.h. unveränderte
Wirksamkeit des Vertrages nur unter gleichbleibenden
Verhältnissen) können z.B. grundlegende gesetzliche
oder wirtschaftliche Änderungen sein.
Verkehrswege
Für den Verkehr innerhalb eines Privatgrundstückes
bestimmte Fläche (Stiegen, Gänge)
Vergleich
Einverständliche Regelung strittiger
oder zweifelhafter Rechte. Ein gerichtlicher Vergleich
ist ein Exekutionstitel, d.h. es kann ohne Klage auf
Grund dieses Vergleiches Exekution geführt werden.
Wärmeschutzverordnung
(vom 16. 8. 1994). Enthält Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz
und den Jahresheizwärmebedarf, die für jeden Bauherren zwingend
vorgeschrieben sind. Wurde am 1. 2.2002 durch die
Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst.
» Wohnungstypen:
» Convertible
– eine Wohnung, bei der ein großes Wohnzimmer in zwei Teile aufgeteilt
wurde, wodurch ein zusätzliches Schlafzimmer entstand (unter
Beibehaltung eines Teils des Wohnzimmers).
» Junior One/Two/Three/Four
– ähnlich dem Convertible: eine Wohnung, bei der eine Bettnische beim
Wohnzimmer in ein Schlaf- oder Speisezimmer umgewandelt wurde; so war
z. B. ein junior one bedroom ursprünglich ein Studio und ein junior two
bedroom ursprünglich ein 1-Zimmer-Appartement usw.
» Classic Five/Six/Seven
– fast immer in Vorkriegsbauten zu finden. Ein „Classic 5“-Appartement
besteht aus zwei Schlafzimmern, Wohnzimmer, Speiseraum und Küche.
Zusätzliche Schlafzimmer (gewöhnlich mit Bad/Dusche und WC) ergeben ein
Classic 6 oder 7-Appartement.
» Studio
– Eine Wohnung, bei der Wohn- und Schlafstätte in einem Raum
zusammenfallen (Atelier). Studios haben normalerweise eine begehbare
bzw. Pullman-Küche.
» Duplex – Zweifamilienhaus oder Haus mit zwei zweistöckigen Wohnungseinheiten.
» Triplex – eine Wohnung mit drei Etagen.
» Quadraplex – eine Wohnung mit vier Etagen.
» Penthouse
– Luxuswohneinheit in Hochhäusern, normalerweise auf einer der höchsten
Etagen mit dem besten Blick. Oft mit Freifläche auf dem Dach als Teil
der Wohnung.
WEG
Wohnungseigentumsgesetz 1975 (Bundesgesetz)
über das Eigentum an Wohnungen und sonstigen Räumlichkeiten.
Gültig in der Fassung Wohnrechtsnovelle 2000.
WFG
Wohnbauförderungsgesetz, Bundesgesetz
vom 27 November 1984 über die Förderung der
Errichtung von Wohnungen. Seit 1989 gelten in den Bundesländern
eigene Gesetze samt Durchführungsbestimmungen.
WGG
Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht, Bundesgesetz
vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit
im Wohnungswesen, gültig in der Fassung vom 29.
Dezember 2000 (BGBl I Nr. 2000/142. Rechtsgrundlage
für die Tätigkeit aller gemeinnützigen
Bauvereinigungen.
Wertsicherungsklausel
Die Wertsicherungs- oder Indexklausel
ist eine Vertragsbestimmung, wonach eine Leistung (z.B.
der vom Mieter zu entrichtende Mietzins) dem jeweils
zum Zeitpunkt der Fälligkeit entsprechenden Geldwert
angepasst wird. Als Maßstab für die Änderung
des Geldwertes werden Wertsicherungsvereinbarungen zumeist
Lebenserhaltungskosten –bzw. Verbraucherpreisindizes
zugrunde gelegt, welche vom Österreichischen Statistischen
Zentralamt errechnet werden.
Die Wertsicherung von – Kategoriemietzinsen
kann nur nach Maßgabe des § 16 Abs. 4 MRG
vereinbart und die Wertanpassung jeweils ab den sich
daraus ergebenden Stichtagen vorgenommen werden (Verbraucherpreisindex
1976 mit 10% Schwellenwert).
» Wartung
Durch
Wartung, die im Allgemeinen in regelmäßigen Zeitabständen durchgeführt
wird, soll die Betriebssicherheit von Anlagen und Einrichtungen
aufrechterhalten werden. Dazu gehören das Überprüfen, Einstellen,
Reinigen der Anlage sowie das Austauschen kleinerer Verschleißteile.
Durch Abschluss eines Wartungsvertrages können diese Leistungen gegen
ein pauschales Wartungsentgelt eingekauft werden. Bei maschinellen oder
elektronischen Anlagen verkürzt sich die Mängelbeseitigungsfrist auf
zwei Jahre, wenn VOB/B 2002 vereinbart ist und ein Wartungsvertrag
nicht abgeschlossen wird. (Mit Wartungsvertrag beträgt sie vier Jahre.)
» Wegerecht
Ein
Wegerecht wird abgesichert durch eine Grunddienstbarkeit. Sie räumt dem
jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks das Recht zum Begehen
oder Befahren des damit belasteten Grundstücks ein. Kann ein
Grundstückseigentümer sein Grundstück nur über ein fremdes Grundstück
erreichen, steht ihm ein Notwegerecht zu. Er kann es unabhängig davon
nutzen, ob es im Grundbuch eingetragen ist oder nicht. Die Eintragung
empfiehlt sich aber dennoch, weil damit die Grenzen des Wegerechts
genau bezeichnet werden können.
Werkvertrag
Vertrag mit einem Bauunternehmer oder Bauhandwerker, der den
Auftragnehmer zur Herstellung oder Veränderung einer Sache, den
Auftraggeber zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Beinhaltet eine Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers und eine
Verjährungsfrist von 5 Jahren, beginnend ab dem Zeitpunkt der Abnahme
des Werkes soweit nichts anderes (z.B. Gewährleistung nach der Vergabe-
und Vertragsordnung für Bauleistungen) vereinbart wurde.
Wertermittlung
Durch das Verfahren der Wertermittlung wird der Verkehrswert einer
Immobilie ermittelt.
Auf dem Verkehrswert wiederum basiert der Kaufpreis und der
Beleihungswert der Immobilie. Aus dem Beleihungswert ermitteln die
Kreditinstitute die Beleihungsgrenze. Diese muss nicht mit dem
Verkehrswert übereinstimmen, da die Beleihungsgrenze eine
Risikobeurteilung der Bank darstellt, in die verschiedene Faktoren
einbezogen werden.
Wirtschaftsplan
Eine Eigentümergemeinschaft braucht für jedes Kalenderjahr einen
Haushaltsplan.
Er muss vom Verwalter aufgestellt werden und wird normalerweise für
jedes Jahr im Voraus beschlossen. In den Wirtschaftsplan werden
Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung, die anteilsmäßige
Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Lasten- und Kostentragung und
die Beiträge zur Instandhaltungsrücklage einbezogen. Nachdem der
Wirtschaftsplan beschlossen wurde, sind die Eigentümer verpflichtet,
die entsprechenden Vorschüsse zu leisten. Nach Ablauf des
Kalenderjahres muss der Verwalter eine Abrechnung vorlegen. Aufgrund
eines Mehrheitsbeschlusses kann die Eigentümerversammlung auch
jederzeit bewirken, dass die Rechnungen durch den Verwalter vorgelegt
werden.
Widmung
ist die verbindliche Festlegung einer
Nutzungsart für einen Gegenstand (Grundfläche).
Damit ist nicht unbedingt verbunden, dass die festgelegte
Nutzung tatsächlich erfolgen muss - allerdings
darf keine andere Nutzung erfolgen.
Wiederkaufsrecht
Das Wiederkaufsrecht ist das dem Verkäufer
eingeräumte Recht, eine verkaufte Sache wieder
zurückzukaufen. Es kann nur an unbewegliche Sachen
(Liegenschaften) vereinbart werden und wirkt nur auf
Lebenszeit des Verkäufers. Wenn es im Grundbuch
eingetragen ist, verpflichtet es den jeweiligen Eigentümer
(§§ 1068 ff ABGB).
Wirtschaftliche Abbruchreife
liegt vor, wenn ein Gebäude nur durch
wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen erhalten werden
kann.
Wohnflächenberechnung
1) Gemäß §§ 42-44 II. BV. Bei der Ermittlung der Wohnfläche sind die
Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von
mindestens 2 Metern voll, mit einer lichten Höhe zwischen 1 und 2
Metern zur Hälfte und mit einer lichten Höhe von weniger als 1 Meter
nicht anzurechnen. Zum Wohnbereich zählende Balkone, Loggien, Terrassen
können mit 50 Prozent ihrer Fläche der Gesamtwohnfläche zugerechnet
werden .
2) Gemäß DIN 283/277 bei Bauanträgen
zu verwenden. Nach dieser Berechnungsmethode werden Balkone u. ä. (s.
o.) mit 25 Prozent der Wohnfläche zugerechnet.
Wohnbeihilfe
Inhaber von geförderten Wohnungen
können um eine Wohnbeihilfe ansuchen, wenn sie
durch den Wohnungsaufwand (monatlicher Aufwand ohne
Betriebs- und Heizungskosten) unzumutbar belastet sind.
Die jeweils geltenden Bestimmungen erlasen die Landesregierungen.
Wohngemeinschaft
Zusammenschluss von Bewohnern einer Wohnhausanlage;
der Begriff wird auch für das Zusammeleben mehrerer,
in der Regel nicht verwandter Personen in Großwohnungen
verwendet.
» Wohnfläche
Bei
der Wohnfläche einer Wohnung handelt es sich um die Summe aller
Grundflächen in den Räumen, die ausschließlich zu dieser Wohnung
gehören. Diese Grundflächen werden jedoch bei bestimmten Flächen nur
teilweise angerechnet. Wie im Einzelnen zu rechnen ist, ergibt sich aus
der Wohnflächenverordnung.
Wohnkosten
der monatliche Aufwand für die Wohnung;
umfasst die Nettomiete bzw. den Kapitaldienst (bei Eigentumswohnungen),
weiters Betriebskosten und Heizungskosten sowie Ausgaben
für Gemeinschaftseinrichtungen, Aufzug, Garagenbetreuung,
Verwaltungskosten und Umsatzsteuer.
Wohngeld
Die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft haben festgelegte
Vorschüsse in regelmäßigen Zeitabständen (z. B. monatlich) zu
entrichten. In diesem Wohngeld (Hausgeld) sind alle Kosten entsprechend
dem Wirtschaftsplan enthalten. Der einzelne Eigentümer kann das
Wohngeld im Falle der Vermietung an den Mieter in gewissem Umfang
weiterverrechnen. Es sind dies dann die "umlagefähigen
Mietnebenkosten". Der Begriff "Wohngeld" wird aber noch in einem
anderen Zusammenhang verwendet.
Das Wohngeld ist eine Unterstützung zur Miete bei Geringverdienern,
berechnet, genehmigt und ausgezahlt durch die Wohnungsämter.
Berechtigte Personen müssen dort einen Antrag stellen.
Wohnungseigentumsgesetz
(WEG)
Das WEG definiert den Begriff des Wohnungseigentums, regelt u. a. seine
Begründung (durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder
durch Teilung), die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, das
Wohnungserbbaurecht, die Verwaltung und Veräußerung des Wohneigentums
sowie die Inhalte, Ansprüche, Vermietung und Veräußerung von
Dauerwohnrechten.
Wohnungseigentum
Besondere Form des Miteigentums an einer
Liegenschaft, im Wohnungseigentumsgesetz (WEG 1975)
geregelt. Mit dem Miteigentumsanteil (Mindestanteil)
ist das Recht verbunden, eine bestimmte Wohnung oder
sonstige selbständige Räumlichkeiten (Büro,
Geschäftslokal) ausschließlich zu nutzen
und darüber allein zu verfügen. Mit den Räumlichkeiten
kann auch Zubehör (Abstellplatz, Hausgarten) verbunden
sein.
Die Nutzung der allgemeinen Teile der
Liegenschaft und des Hauses steht allen Wohnungseigentümern
gemeinsam zu, Sondernutzungen durch einzelne Wohnungseigentümer
bedürfen der Zustimmung der übrigen Miteigentümer.
Zur Begründung des Wohnungseigentums
muss eine Nutzwertfestsetzung (früher: Parifizierung)
vorliegen. Die Nutzwerte werden nach der Nutzfläche
der Wohnungseigentumsobjekte mit Zu- oder Abschlägen
für werterhöhende oder wertmindernde Umstände
(Ausstattung, Zubehör, Stockwerkslage etc.) ermittelt.
Die Mindestanteile müssen dem Verhältnis der
Nutzwerte entsprechen. Der Mindestanteil ist die "kleinste
Einheit", an der kein weiteres Teileigentum begründet
werden kann. Die einzige Ausnahme ist das gemeinsame
Wohnungseigentum von Ehegatten je an der Hälfte
des Mindestanteils.
Wohnungseigentum wird durch den Abschluss
von Wohnungseigentums- und Kaufverträgen und durch
Einverleibung im Grundbuch erworben.
Wohnrecht
Das Wohnrecht (- Dienstbarkeit der Wohnung,
§ 521 ABGB) ist ein vom Eigentümer eingeräumtes
Recht zur persönlichen Benützung (im Gegensatz
zum Fruchtgenuss nicht auch zur Vermietung) einer Wohnung
und kann als Dienstbarkeit (Servitut) im Grundbuch eingetragen
werden. Die Instandhaltung der Wohnung obliegt dem Eigentümer.
Zarge
Holz-, Stahl-, oder Kunststoffrahmen für Türen und Fenster, der ins
Mauerwerk eingelassen wird.
Zinsbindung
Bei einer Zinsbindung werden die Zinsen eines Darlehens für einen
bestimmten Zeitraum festgeschrieben.
» Zeitmietvertrag
Es
gibt nur noch den qualifizierten Zeitmietvertrag. Der Grund der
Befristung muss schon im Mietvertrag angegeben sein. Ist dies nicht
geschehen, dann ist ein unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen. Die
Begrenzung der Dauer auf fünf Jahre gibt es nicht mehr.
» Zweckentfremdung
In
den von den Bundesländern erlassenen Zweckentfremdungsverordnungen sind
die Gemeinden aufgeführt, in denen die Bestimmungen über die
Zweckentfremdung von Wohnraum anzuwenden sind. In solchen Gemeinden
muss jede Nutzungsänderung einer Wohnung von der Gemeinde genehmigt
werden.
Zinssatz
Der Zinssatz drückt die Höhe der Zinsen in Prozent aus.
Zahlungsbefehl
Im Mahnverfahren ergehende Aufforderung
an den Schuldner zu zahlen oder Widerspruch zu erheben.
Zeitrente
Eine im Gegensatz zur Leibrente vertraglich
für bestimmte Zeit vereinbarte Rente. Bei Verbücherung
als Reallast ist der jeweilige Grundstückseigentümer
zur Rentenzahlung an den Berechtigten verpflichtet.
Zeitwert
wird meistens für Grundstücke
ermittelt; ist der Reproduktionswert abzüglich
Altersabschlag unter Berücksichtigung des Ertragswertes.
Zession
Vertragliche Abtretung von Forderungen
an Dritte.
Zubau
Als solcher gilt die Vergrößerung
eines Bauwerks der Höhe, Länge oder Breite
nach.
Zusicherung
behördliche Mitteilung über
die Zuerkennung von Förderungsmitteln.
Zwangshypothek
Art der Zwangsvollstreckung über
das unbewegliche Vermögen eines Schuldners.